"Dienstmeilen nur für Dienstzwecke nutzen" Bundesregierung gibt Regelung für Bonusmeilen bekannt

Berlin (rpo). Nach der Freiflug-Affäre hat die Bundesregierung am Freitag eine für alle Ministerien gültige Regelung für die Nutzung von Bonusmeilen herausgegeben. Darin heißt es unter anderem, dass dienstlich erworbene Meilen ausschließlich für Dienstreisen genutzt werden dürfen.

Dies gelte grundsätzlich auch, wenn der Verfall der Gutschrift drohe.

Die Hinweise auf die Bonusmeilen lägen in den einzelnen Bundesministerien, im Bundeskanzleramt, im Presse- und Informationsamt und beim Regierungsbeauftragten für Kultur und Medien in unterschiedlicher Form vor. Sie könnten in Hausordnungen und -mitteilungen, Erlassen, Hinweisen auf Dienstreiseanträgen oder -abrechnungen enthalten sein. Die Kernvorschrift sei aber für alle gleich.

Zur Erläuterung der Mitteilung wurde eine Schreiben des Münchner Magazins "Focus" in Kopie mitveröffentlicht, das in gleich lautender Form sieben Fragen an Bundeskanzleramt und alle Ministerien zur Nutzung von Bonusmeilen enthielt. Unter anderem wurde gefragt, ob dienstlich erworbene Meilen für private Flüge eingesetzt worden seien. Das Magazin wurde unter Hinweis auf seine eigene journalistische Praxis um Verständnis dafür gebeten, dass die Bundesregierung "keinerlei Auskünfte zu privaten Angelegenheiten einzelner Personen geben darf".

(RPO Archiv)
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