München Bürger entscheiden lassen?

München · Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zeigte sich vor dem Hintergrund der Stuttgart-21-Volksabstimmung skeptisch gegenüber einem Ausbau plebiszitärer Elemente in der Verfassung. Papier unterstrich stattdessen bei der rechtspolitischen Tagung "Bitburger Gespräche" in München "die Vorzüge der repräsentativen Demokratie". Sie sei etwas in Verruf geraten, habe aber den Vorteil, dass sie eine gleichförmige Beteiligung aller Gruppen des Staatsvolkes gewährleiste. Formen der Bürgerbeteiligung wie jetzt bei Stuttgart 21 dürften nicht die Rechte der Projekt-Träger missachten: "Der Staat muss auch deren Grundrechts-Positionen im Auge haben."

Der Bonner Verwaltungsrechtler Wolfgang Durner verteidigte die Volksabstimmung. Stimmberechtigt seien schließlich jene Aktivbürger, über deren Steuergeld beim baden-württembergischen Finanzierungsanteil entschieden werde. Während der CDU/CSU-Fraktionsvize im Bundestag, Günther Krings, Papiers Plädoyer für den Vorrang der repräsentativen Demokratie unterstützte ("Die Abgeordneten haben ein Erstzugriffsrecht auf die Vertretung der Bürger"), nannte Krings' Bundestags-Kollegin Ingrid Hönlinger (Grüne) die Abstimmung im Südwesten "eine Sternstunde der Demokratie".

Monika Harms, bis vor kurzem Generalbundesanwältin in Karlsruhe, bezeichnete den Widerstand vieler Betroffener von Großprojekten als verständlich. In dicht besiedelten Regionen müssten immer wieder die Interessen des Schutzes von Lebensqualität gegen ökonomische Großvorhaben abgewogen werden.

(RP)
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