Fristlose Kündigung rechtens Wer Chef "Arschloch" nennt, fliegt

Mainz (rpo). Wer seinen Vorgesetzten "Arschloch" nennt, fliegt auch dann zu Recht raus, wenn er sich sofort entschuldigt: Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin hatte ihren Vorgesetzten mit den Worten: "Du bist ein Arschloch" beleidigt. Zu ihrer Entschuldigung machte sie geltend, der Vorgesetzte habe ihr nachgestellt. Konkrete sexuelle Übergriffe konnte sie allerdings nicht nennen.

Das LAG hielt der Klägerin daher vor, selbst wenn ihre Annahme zuträfe, dass der Vorgesetzte ihr nachgestellt habe, hätte sie sich an den Arbeitgeber wenden müssen. Keinesfalls sei jedoch eine solch grobe Beleidigung, wie sie die Klägerin ausgesprochen habe, gerechtfertigt gewesen.

Die Bezeichnung eines Vorgesetzten als "Arschloch" rechtfertigt grundsätzlich die fristlose Kündigung, entschied das Gericht in dem Urteil. Eine solche "Entgleisung" störe das Betriebsklima so nachhaltig, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar sei (Az.: 9 Sa 967/00). Das gilt nach Auffassung der Richter auch dann, wenn sich der Mitarbeiter sofort entschuldigt.

(RPO Archiv)
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