Jugendlicher muss zwei Jahre lang auf Schuhe verzichten Springerstiefel-Verbot bestätigt

Bautzen (AP). Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ein von der Stadt Leipzig erlassenes Verbot bestätigt, wonach ein gewaltbereiter jugendlicher Rechtsextremist zwei Jahre lang keine Springerstiefel mit Stahlkappen tragen darf.

Wie ein Sprecher des OVG in Bautzen am Dienstag mitteilte, wurde mit dem am vergangenen Donnerstag gefassten Beschluss eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Leipzig aufgehoben, das letztes Jahr die Verbotsverfügung außer Vollzug gesetzt hatte. Eine Revision gegen den Beschluss wurde nicht zugelassen, er ist damit rechtskräftig.

Zur Begründung hieß es, der Jugendliche habe bereits ein beachtliches Aggressions- und Gewaltpotenzial in Verbindung mit erheblicher krimineller Energie entwickelt. Man müsse damit rechnen, dass er auch in Zukunft Gewalttaten begehen werde. Das von der Stadt Leipzig ausgesprochene Verbot sei auch geeignet, die von dem Jugendlichen ausgehenden Gefahren für das Leben und die Gesundheit anderer Menschen zu vermindern.

Die Stadtverwaltung hatte dem für seine Brutalität bekannten Rechtsextremisten im Mai 1999 das Tragen von Springerstiefeln mit Stahlkappen und das Führen von Messern, Baseballschlägern und Eisenketten in der Öffentlichkeit verboten. Das Ordnungsamt handelte dabei auf Antrag des Landeskriminalamtes und berief sich auf das sächsische Polizeigesetz. Die Springerstiefel des 16-Jährigen wurden seinerzeit beschlagnahmt und vernichtet.

(Aktenzeichen: 3 BS 15/00 OVG Bautzen)

(RPO Archiv)
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