In Japan Fische und Krabben dürfen nicht vor Gericht klagen
Tokio (rpo). Rechtsweg ausgeschlossen: Fische, Krabben und Vögel haben in Japan schlechte Karten. Sie dürfen laut einem aktuellen Gerichtsurteil nicht vor Gericht klagen.
Ein Gericht in Nagasaki wies am Dienstag die Klage gegen ein Landgewinnungsprojekt zurück, die Anwohner im Namen der Tiere erhoben hatten.
Die Natur habe keine gesetzlichen Rechte und könne daher nicht in einem Prozess als Klägerin auftreten, erklärte ein Gerichtssprecher.
Anwohner der Isahaya-Bucht hatten im Namen von Schlammspringern, das sind Fische, die atmen und sich auf dem Land mithilfe ihrer Flossen fortbewegen können, Winkerkrabben und so genannten Alpenstrandläufern geklagt, das Projekt zerstöre die natürliche Umgebung der Tiere.
In der Bucht knapp 1.000 Kilometer südwestlich von Tokio soll mit einem sieben Kilometer langen Deich Land gewonnen werden. Bereits im vergangenen Jahr hatten Fischer und Landwirte eine Aussetzung des Projekts erreicht.