Bundesgerichtshof-Urteil Hörfunk muss für Fußballübertragungen zahlen

Karlsruhe (rpo). Fußballvereine können auch vom Hörfunk Geld für die Übertragung ihrer Spiele verlangen. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof entschieden. Damit wies er eine Klage von "Radio Hamburg" gegen die beiden Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli ab.

 Radio Hamburg muss demnächst mehr für die Berichterstattung der HSV-Spiele zahlen.

Radio Hamburg muss demnächst mehr für die Berichterstattung der HSV-Spiele zahlen.

Foto: ddp, ddp

Zur Begründung verwies der BGH auf das Hausrecht und die Berufsfreiheit der Vereine als Veranstalter. Im Gegensatz zum Fernsehen mussten bis zur Saison 1999/2000 die Hörfunksender kein Entgelt für ihre Übertragungen zahlen. Die Deutsche Fußball Liga GmbH, die die Ligaspiele des Deutschen Fußballbundes vermarktet, entwickelte danach jedoch ein neues Konzept, wonach die Vereine auch von den Rundfunksendern eine vom Umfang der Berichterstattung abhängige Pauschale verlangen sollen.

Für einen Pressearbeitsplatz, die Teilnahme an den Pressekonferenzen und technische Dienstleistungen wollte Radio Hamburg dagegen nur den Preis einer regulären Eintrittskarte sowie Ersatz der tatsächlich aufgewendeten Kosten bezahlen.

Wie der BGH nun entschied, dürfen die Vereine mehr verlangen. Das Hausrecht erlaube es ihnen, den Zutritt zu ihren Stadien zu regeln und von einem Entgelt abhängig zu machen. Dabei liege es auf der Hand, dass ein Rundfunkreporter diesen Zutritt intensiver nutze als ein normaler Zuschauer und auch als ein schreibender Journalist. Auch die Rundfunkfreiheit führe zu keinem anderen Ergebnis.

Schließlich hätten die Vereine als Veranstalter ihrerseits das Grundrecht der Berufsfreiheit auf ihrer Seite, das die wirtschaftliche Verwertung der Spiele umfasse. Auf die Gestaltung des Programms allerdings dürften die Vereine keinen Einfluss nehmen, betonte der BGH.

"Wir behalten uns vor, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen"

Radio Hamburg will das Urteil nicht hinnehmen. "Wir behalten uns vor, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen", sagte Sprecherin Martina Müller auf ddp-Anfrage in Karlsruhe.

Der Sender sehe die Rundfunkfreiheit klar bedroht. Der BGH stelle das Hausrecht der Vereine über das Recht der freien Berichterstattung, kritisierte Müller. Es gehe somit auch um die verfassungsmäßige Frage, welches Recht höher sei. Eine weitere Option sei, auf den Gesetzgeber zugunsten einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrags einzuwirken. Man werde sich mit dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) absprechen.

Man bezahle gern Gebühren etwa für Sitzplätze oder eine ISDN-Leitung, sagte Müller. Der Sender sei aber der Meinung, dass die Berichterstattung des Radioreporters aus den Stadien eine "eigene kreative Leistung" sei. Diese Leistung sei nicht lizenzfähig.

Als positiv bewertete sie die Äußerungen des Kartellsenats des BGH, dass die Vermarktung von "Hörfunkrechten" nicht dazu führen dürfe, dass der Hörfunkveranstalter "in der freien Gestaltung seines Programms und der aktuellen und von Dritten unbeeinflussten Information seiner Hörer behindert" werde.

(afp)
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