Urteil in Niedersachsen Kranker Gefangener hat Anspruch auf Hartz IV

Celle · Für die Dauer einer Herz-OP mit anschließender Reha erhält ein Strafgefangener in Niedersachsen Hartz-IV-Leistungen. Das hat ein Sozialgericht entschieden. Der bedürftige Mann hatte geklagt, weil das Jobcenter ihm kein Geld zahlen wollte.

 Aktenmappen in einem Gerichtssaal (Symbolfoto).

Aktenmappen in einem Gerichtssaal (Symbolfoto).

Foto: dpa/Johannes Eisele

Für die Zeit einer Haftunterbrechung wegen Krankheit hat ein Strafgefangener Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

Geklagt hatte ein 50-Jähriger, der vor seinem Gefängnisaufenthalt obdachlos war. 2016 wurde er herzkrank und brauchte eine Bypass-Operation in Göttingen sowie eine anschließende Reha. Für diese drei Wochen wollte er staatliche Unterstützung, weil er kein Geld sowie kaum Kleidung habe, die er außerhalb des Gefängnisses tragen kann.

Das Jobcenter lehnte dies ab, weil Leistungen für Strafgefangene gesetzlich ausgeschlossen seien. Das LSG verurteilte das Jobcenter jedoch zur Gewährung des Hartz IV-Regelbedarfs.

Während des Klinikaufenthaltes sei der Kläger kein Strafgefangener, argumentierten die Richter. Es gebe auch keine zeitliche Mindestgrenze für Hilfebedürftigkeit. (Urteil vom 26. Februar 2019 - L 11 AS 474/17)

(cpas/dpa)
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