Kinder aus Hartz-4-Familie hatten geklagt Jobcenter muss laut Gerichtsurteil kein Geld für Abi-Ball geben

Düsseldorf · Zwei Abiturientinnen, die in einem Hartz-IV-Haushalt leben, hatten das Jobcenter auf Übernahme von Sonderausgaben für den Abi-Ball verklagt. Das Sozialgericht hat das Ansinnen abgelehnt.

Kinder von Hartz-4-Empfängern haben keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihren Abiball. Das hat das Sozialgericht in Düsseldorf entschieden und am Donnerstag mitgeteilt. Zwei Abiturientinnen, die mit ihrer Mutter in einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft leben, hatten vom Jobcenter je 200 Euro zusätzlich gefordert. Es handele sich um einen unabweisbaren Mehrbedarf.

Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab. Dagegen zogen die beiden Schwestern vor Gericht und klagten. Ohne Erfolg: Es handele sich um eine private Schulabschlussfeier und nicht um eine schulische Veranstaltung. Eine Teilnahmepflicht bestehe nicht, so das Sozialgericht.

Hartz-4-Leistungen dienten der Existenzsicherung. Es gebe keinen Anspruch darauf, an gesellschaftlichen Ereignissen teilnehmen zu können. Die Klägerinnen hätten die Beträge ansparen oder erarbeiten können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: S 43 AS 2221/18

(felt/dpa)
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