Angeklagte zu jung Krawallnacht-Prozess in Stuttgart hinter verschlossenen Türen

Stuttgart · Die ersten Urteile nach der Stuttgarter Krawallnacht sind gesprochen. Mehrere Schläger wurden verurteilt, auch Hehler sollen vor Gericht. Nun verhandelt ein Gericht auch wegen versuchten Totschlags. Es ist der schwerste Vorwurf zur Krawallnacht. Und die Türen bleiben zu.

 Ein Justizbeamter schließt die Tür zu Saal 1 des Landgerichts Stuttgart, in dem ein Prozess zu den Ausschreitungen im Juni 2020 in der Stuttgarter Innenstadt stattfindet.

Ein Justizbeamter schließt die Tür zu Saal 1 des Landgerichts Stuttgart, in dem ein Prozess zu den Ausschreitungen im Juni 2020 in der Stuttgarter Innenstadt stattfindet.

Foto: dpa/Marijan Murat

Lange hat die Polizei nach den Ausschreitungen der Stuttgarter Krawallnacht nicht gebraucht, um dem damals 16-Jährigen auf die Spur zu kommen. Die Scherben lagen noch verteilt in der Fußgängerzone, da klickten bei dem Jugendlichen die Handschellen. Er soll in jener aufgeheizten Juni-Nacht unter anderem einen am Boden liegenden und bereits bewusstlosen Studenten gegen den Kopf getreten haben. Gezielt, wie die Staatsanwaltschaft betont. Sie hat den jungen Mann im Kapuzenpullover, der am Mittwoch auf der Anklagebank des Landgerichts regungslos ausharrt, wegen versuchten Totschlags angeklagt. Auch sein damaliger 19 Jahre alter Begleiter muss sich verantworten.

Rückblick auf eine Nacht, die in Stuttgart ihre Spuren hinterlassen hat. Nicht nur rechtlich, nicht nur finanziell, sondern auch im Stadtbild. Nach einer Drogenkontrolle am späten 20. Juni entzündet sich der Funke, bei den anschließenden Auseinandersetzungen randalieren Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt. Sie werden angefeuert und begleitet von einer Masse Schaulustiger.

Polizisten werden bedroht, beworfen, getreten und verletzt, Schaufenster zerstört und Geschäfte geplündert. Die Vorfälle sorgten weit über Stuttgart hinaus für Schlagzeilen und hitzige Debatten. Videoüberwachung, Alkohol- und Aufenthaltsbeschränkungen werden diskutiert, erste Kameras an zentralen Plätzen geplant.

Das damals 24-jährige Opfer der beiden jungen Angeklagten hatte sich gegen die Randalierer gestellt und sie aufgefordert, keine Flaschen mehr zu werfen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Der heute 17-jährige Deutsche aus Geislingen/Steige trat den am Boden liegenden und nach einem Fausthieb bereits bewusstlosen Mann demnach gezielt gegen den Kopf; der in Esslingen wohnende ältere der beiden Angeklagten habe dies gebilligt. Das Opfer erlitt bei dem Angriff eine Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden. Seine Aussage wurde für den Mittwochnachmittag erwartet.

Wie sich die beiden heute 17- und 19-jährigen Deutschen aus Geislingen und Esslingen den Angriff erklären? Das wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Denn nach nur wenigen Minuten schloss der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer, Christian Klotz, die Öffentlichkeit am Mittwoch für den gesamten Rest der Hauptverhandlung aus.

Vor allem der jüngere Angeklagte müsse wegen seines jugendlichen Alters geschützt werden. Zwar gebe es ein starkes öffentliches Interesse an dem Fall. Allerdings wiege die Gefahr einer Bloßstellung und Stigmatisierung schwerer. „Es gilt, ihn zu schützen und seine weitere Reifung nicht zu gefährden“, sagte der Richter. Ein Urteil will die Kammer bis Anfang März verkünden.

Die beiden Männer im Landgericht sind keine Einzelfälle, natürlich nicht. Sie gehören zu den 128 Verdächtigen, die die Polizei bislang ermittelt hat. Viele von ihnen sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft, gegen Dutzende andere wurde der Haftbefehl gegen Auflagen ausgesetzt. Und die ersten sitzen bereits verurteilt hinter Gitter.

Anfang November hatte das Amtsgericht Stuttgart zwei junge Männer in den ersten beiden öffentlichen Prozessen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu Jugendstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatten die Scheiben von Polizeiautos zerstört. Für drei Jahren muss ein 26-Jähriger ins Gefängnis, der in jener Nacht unter anderem einen Bewusstlosen ausgeraubt und mehrere Geschäfte geplündert hatte. Insgesamt erwartet das Amtsgericht bis zu 100 Prozesse zur Krawallnacht.

Während die Gewerkschaft der Polizei und der Innenminister die vergleichsweise harten Strafen bislang begrüßten, fordern andere eine „Kultur der Wiedergutmachung“. „Hohe Strafen helfen den Opfern nicht und fördern kein Umdenken bei den Tätern“, sagt Sylvia Henning von der Landesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich. „Zur sinnvollen Aufarbeitung der Geschehnisse darf man nicht nur auf den Wunsch der Bestrafung blicken, sondern muss auch die Frage der Wiedergutmachung stellen.“

Beispiele gibt es. Ein junger Mann habe nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in dem Laden, dessen Scheibe er eingetreten hatte, persönlich um Entschuldigung gebeten, teilte die Fachstelle Täter-Opfer-Ausgleich mit. Ein anderer habe gestohlene Ware zurückgebracht und bei einem zweiten Termin Schadenersatz gezahlt. „Ziel der Vermittlung ist nicht nur die Schadenswiedergutmachung, sondern auch der Austausch zwischen den Jugendlichen und den geschädigten Personen darüber, was passiert ist und welche Folgen die Krawallnacht hatte“, sagte Henning.

(chal/dpa)
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