Sprachkritik Jury kürt zwei „Unwörter des Jahres“

Im Jahr 2020 gibt es zwei Unwörter des Jahres. Die Jury entschied sich zum einen für einen Begriff aus dem Corona-Themenkomplex, zum anderen für eine Bezeichnung aus dem Asylbereich.

Unwort des Jahres 2020: Gewinner und vorgeschlagenen Begriffe
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Diese Begriffe sind das „Unwort-Paar des Jahres 2020“

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Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

"Corona-Diktatur" und "Rückführungspatenschaften" sind die Unwörter des Jahres 2020. Die Entscheidung gab die Jury aus Sprachwissenschaftlern und Publizisten am Dienstag in Darmstadt bekannt. Damit wurden zum ersten Mal zwei Unwörter des Jahres gekürt, üblicherweise vergibt das Expertengremium den Negativtitel lediglich an einen Begriff.

Mit der Doppelvergabe nehme die Jury einerseits Rücksicht auf die Dominanz des Themas Corona in der Öffentlichkeit, wolle zugleich aber auch darauf hinweisen, "dass auch in anderen Themenbereichen weiterhin inhumane und unangemessene Wörter geprägt und verwendet werden", erklärte die Technische Universität Darmstadt im Namen des Gremiums. Es kürt seit 1991 jährlich ein Unwort des Jahres.

Der von sogenannten Querdenkern und rechtsextremen Propagandisten gebrauchte Begriff der "Corona-Diktatur" solle die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronakrise diskreditieren, erklärte die Jury. "Zudem verharmlost der Ausdruck Diktaturen und verhöhnt die Menschen, die sich dort gegen die Diktatoren wenden und dafür Haft und Folter bis hin zum Tod in Kauf nehmen oder fliehen müssen."

Das Wort "Rückführungspatenschaften" bezeichne einen von der EU-Kommission vorgeschlagenen Mechanismus der Migrationspolitik, bei dem EU-Mitgliedstaaten anderen Verantwortung für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern abnähmen. Der Begriff sei "zynisch und beschönigend", teilte das Gremium mit. Es wählt die Unwörter des Jahres jährlich aus Vorschlägen aus, die Bürger einreichen.

(th/dpa/AFP)
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