Erster Tag in Freiheit Kindsmörderin Monika Böttcher <br>schlüpft bei Freundin unter

Frankfurt/Main (rpo). Nach 15 Jahren Haft ist Monika Böttcher auf freiem Fuß. Die Frau, die wegen der Ermordung ihrer beiden Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, schlüpfte nach Zeitungsberichten zunächst bei einer Freundin unter. Den ersten Tag in Freiheit verbrachte sie zurückgezogen in einer Etagenwohnung am Stadtrand von Frankfurt.

Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, kam Böttcher am Freitag bei einer langjährigen Freundin unter. Im Alter von 48 Jahren beginnt "Mutter Weimar", die wieder ihren Mädchennamen trägt und die Tat nie gestanden hat, nun ein neues Leben.

Der Fall um die Ermordung der fünfjährigen Karola und der siebenjährigen Melanie entwickelte sich zu einem der spektakulärsten und umstrittensten Strafverfahren in der Justizgeschichte Nachkriegsdeutschlands. Am 4. August 1986 hatte die damals 28-jährige Monika Weimar die Kinder vermisst gemeldet, drei Tage später waren ihre Leichen an einem Parkplatz gefunden worden.

Mann wollte sich an nichts erinnern

Noch im gleichen Monat wurde Weimar unter Mordverdacht festgenommen, beschuldigte aber ihren Mann Reinhard, die Kinder nachts getötet zu haben. Sie habe sich mitschuldig gefühlt, denn sie sei erst frühmorgens von einem Rendezvous mit ihrem Liebhaber, einem US-Soldaten, zurückgekehrt - deshalb habe sie geschwiegen. Der psychisch kranke Reinhard Weimar sagte, er habe geschlafen und könne sich an nichts erinnern.

1988 wurde Monika Weimar vom Landgericht Fulda zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach neun Jahren Haft erreichte der Hamburger Anwalt Gerhard Strate mit finanzieller Unterstützung des Magazins "Stern" eine Wiederaufnahme des Falles. Das Landgericht Gießen lehnte die Wiederaufnahme zwar ab, doch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Frau aus dem Gefängnis entlassen und der Fall neu aufgerollt werden müsse. Das Gericht sprach sie schließlich aus Mangel an Beweisen frei. Allerdings hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch später wieder auf.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte Weimar im Dezember 1999 erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Im August 2000 zog der BGH mit der Abweisung der Revision einen Schlussstrich unter das Verfahren. Weimar hatte in der Zwischenzeit wieder ihren Mädchennamen Böttcher angenommen.

Die letzten zwei Jahre ihrer Haft verbrachte Monika Weimar nach Informationen der "Bild am Sonntag" bereits im offenen Vollzug: Tagsüber arbeitete sie als Disponentin in einem Büro, abends um zehn wurde sie in ihrer Einzelzelle eingeschlossen.

(ap)
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