Urteil unanfechtbar Einreiseverbot für Serienstraftäter "Mehmet"

München (rpo). Der unter dem Namen "Mehmet" bekannt gewordene türkischstämmige Serienstraftäter Muhlis A. darf nie mehr nach Deutschland zurückkehren. Die ausgesprochene Ausweisungsverfügung gegen ihn sei jetzt "unanfechtbar" geworden, teilte Bayerns Innenminister Günther Beckstein am Freitag mit.

 "Mehmet" sieht immer noch aus, als könne er kein Wässerchen trüben.

"Mehmet" sieht immer noch aus, als könne er kein Wässerchen trüben.

Foto: ddp, ddp

"Mehmet wird damit auf Dauer in Deutschland keine Straftaten mehr begehen können", erklärte der CSU-Politiker. Es steht zu hoffen, "dass er sich nun wenigstens in der Türkei einwandfrei verhält".

Die von der Landeshauptstadt München ausgesprochene Ausweisungsverfügung sei nun unanfechtbar und stelle eine Wiedereinreise nach Deutschland unter Strafe. "Mehmet" alias Muhlis A. war im Juni 2005 vom Münchner Schöffengericht wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung seiner Eltern zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren zunächst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

"Mehmet" soll seinen damals 67-jährigen Vater mehrfach mit Fäusten geschlagen, zu Boden geworfen und getreten haben, um Geld von ihm zu erhalten. Auch seine Mutter habe er bestohlen, geschlagen und ebenso wie den Vater mit dem Tod bedroht. Seine Eltern hatten damals die Todesdrohung ernst genommen und Anzeige erstattet, später jedoch im Prozess gebeten, von einer Bestrafung ihres Sohnes abzusehen.

Später erließ das Gericht jedoch erneut Haftbefehl gegen den 21-Jährigen, nachdem er seine 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nicht mal zur Hälfte abgeleistet hatte. Der Gesuchte setzte sich jedoch zu einem Onkel in die Türkei ab. Im Juni verfügte schließlich die Stadt München erneut seine mit einem Einreiseverbot verbundene Ausweisung, gegen die jetzt die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Der in München geborene Türke hatte bundesweit Schlagzeilen erregt, nachdem er bereits bis zu seinem 14. Geburtstag rund 60 Gewalttaten, Diebstählen und Erpressungen verübt hatte. Um damals die Identität des Minderjährigen zu schützen, hatten ihm Behörden und Medien das Pseudonym "Mehmet" gegeben. Nach einem weiteren Raubüberfall auf einen Schüler war der inzwischen strafmündig gewordene Jugendliche 1998 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und in die Türkei abgeschoben worden.

Vier Jahre später hatte er nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nach München zurückkehren dürfen und seinen Hauptschulabschluss nachgemacht. Die damalige richterliche Rückkehrerlaubnis war auf ein psychiatrisches Gutachten gestützt, das "Mehmet" keine erhebliche Gefahr mehr für die Allgemeinheit zuschrieb.

(afp)
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