Ermittlungen Staatsanwaltschaft schließt Notwehr bei Messerattacke aus
Chemnitz · Im Fall des in Chemnitz durch Messerstiche getöteten Mannes hat die Staatsanwaltschaft ein Handeln der Tatverdächtigen zum Selbstschutz ausgeschlossen.
Im Fall des in Chemnitz durch Messerstiche getöteten Mannes hat die Staatsanwaltschaft ein Handeln der Tatverdächtigen zum Selbstschutz ausgeschlossen. „Nach dem bisherigen Erkenntnisstand bestand keine Notwehrlage für die beiden Täter“, teilte eine Sprecherin am Dienstag schriftlich mit. Details zum Tathergang, bei dem zwei weitere Deutsche zum Teil schwer verletzt wurden, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt.
Spekulationen darüber, dass das Opfer kubanische Wurzeln gehabt haben soll, konnte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen. Das Opfer ist in Karl-Marx-Stadt - das heutige Chemnitz - geboren, teilte die Strafverfolgungsbehörde mit. „Ob er auch kubanische Wurzeln hat, ist mir nicht bekannt“, sagte eine Sprecherin.