Mit Ausnahme von medizinischen und Pflege-Einrichtungen Extra-Tests nach Auffrischimpfung sollen vorerst meist wegfallen

Berlin · Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Dienstag verständigt. Eine Ausnahme sind medizinische und Pflege-Einrichtungen. Die Maßnahme soll spätestens nach zwei Monaten überprüft werden.

 Wer bereits 15 Tage lang drei Mal geimpft ist, muss vorerst keinen Testnachweis mehr erbringen.

Wer bereits 15 Tage lang drei Mal geimpft ist, muss vorerst keinen Testnachweis mehr erbringen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Für Geimpfte mit „Booster“-Auffrischimpfung sollen zusätzliche Testpflichten bei Corona-Zugangsregeln weitgehend wegfallen – vorerst bis zu einer Überprüfung der Maßnahme nach spätestens zwei Monaten. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie der Vorsitzende der Länderminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, am Dienstag in München sagte. Einige Länder gehen schon so vor. Außerdem soll beim Zutritt zu medizinischen und Pflege-Einrichtungen zum Schutz der dortigen besonders verwundbaren Menschen weiterhin auch von „Geboosterten“ zusätzlich ein negatives Testergebnis verlangt werden.

Die Erleichterungen sollen spätestens nach zwei Monaten bewertet und gegebenenfalls entsprechend der Lagedynamik angepasst werden, sagte Holetschek. Konkret geht es um Corona-Regeln nach dem Modell 2G plus - also, wenn bei Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) auch von ihnen noch ein Test verlangt wird. 2G gilt nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen unter anderem für Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen - ergänzend können auch noch 2G-plus-Vorgaben dazu kommen. Holetschek erläuterte, dass eine Befreiung davon 15 Tage nach der Booster-Impfung greifen könne.

(jma/dpa)
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