Corona-Verordnung NRW verbietet Swingerclubs
Düsseldorf · Die Corona-Pandemie hat auch kuriose Folgen: Das Land NRW verbietet ab sofort Swingerclubs. Betreibern droht bei Verstößen gegen die Verordnung ab sofort ein empfindliches Bußgeld.
In der am Dienstagabend veröffentlichten neuen Coronaschutz-Verordnung wurde ein Passus erweitert, der bisher nur Tanzlokale betraf. Wörtlich heißt es dort nun: „Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen.“
Bis vor kurzem waren auch Bordelle zwangsweise geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte das Verbot Anfang September gekippt, die Regierung hatte daraufhin etliche Regeln für Prostituierte und ihre Kunden in die Hygienevorschriften der Coronaschutz-Verordnung aufgenommen.
Sogenannte Swingerclubs, bei denen Partnertausch ohne Bezahlung stattfindet, wurden dadurch nicht erfasst. Nun sind sie ausdrücklich verboten. Analog zu Diskotheken müsste der Betreiber eines Swingerclubs laut Bußgeldkatalog ab Mittwoch 5000 Euro bezahlen.