Hilfe in der Corona-Krise Land gewährt „NRW Überbrückungshilfe Plus“ für Freiberufler

Düsseldorf · Mit Zuschüssen monatlichen zwischen 3000 und 5000 Euro will das Land NRW Kleinunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen in der Corona-Krise helfen. Dies gab Wirtschaftsminister Pinkwart am Mittwoch bekannt.

 Eine Frau hält eine Geldbörse mit zahlreichen Banknoten und Bankkarten in der Hand. (Symbolbild)

Eine Frau hält eine Geldbörse mit zahlreichen Banknoten und Bankkarten in der Hand. (Symbolbild)

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Kleinunternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige in Nordrhein-Westfalen, die besonders von den Corona-Einschränkungen betroffen sind, können ab Freitag Überbrückungshilfen beim Land beantragen. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze im April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter dem Vorjahreszeitraum in 2019 lagen, wie NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch mitteilte. Sie erhielten rückwirkend für Juni bis Ende August Zuschüsse zwischen 3000 und 5000 Euro monatlich, um Umsatzausfälle auszugleichen und betriebliche Fixkosten decken zu können. Als Beispiel nannte Pinkwart Busunternehmen, Reisebüros, Event- und Messeplaner oder Schaustellerbetriebe.

Zusätzlich legt das Land ein Förderprogramm für Freiberufler und Solo-Selbstständige auf. Mit „NRW Überbrückungshilfe Plus“ würde eine einmalige Zahlung in Höhe von 1000 Euro pro Monat für maximal ein Vierteljahr gewährt, sagte Pinkwart. „Eine notwendige Planungssicherheit soll so für die kommenden drei Monate gegeben werden.“ Die Landesregierung rechnet seinen Worten zufolge mit 100.000 Antragstellern und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit. „Die Beantragung ist einfach, unbürokratisch und rein digital, damit die Hilfe schnell ankommt“, betonte der Minister. Erste Auszahlungen soll es bis Ende Juli geben. Zuständig sind die fünf Bezirksregierungen in NRW.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm erfolge über einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, sagte Pinkwart. Diese müssten sich vorab registrieren und abschließend die Unternehmenszahlen während des Förderzeitraumes zur Prüfung vorlegen. So solle ein Missbrauch wie bei den Corona-Soforthilfen verhindert werden, erklärte der Minister. Die Registrierung erfolgt über ein bundeseinheitliches Antragsportal.

(chal/epd)
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