Feiertag in Kleve 1. Mai - Polizei will die Corona-Regeln kontrollieren

Kreis Kleve · Auch der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ mit den Niederlanden wird von den Beamten stichprobenartig überwacht. Sie appelliert an die Bürger, sich an die Regeln zu halten.

 Ausgelassene Feiern und gesellige Touren sind an diesem  1. Mai nicht erlaubt.

Ausgelassene Feiern und gesellige Touren sind an diesem  1. Mai nicht erlaubt.

 (RP) „Tanz in den Mai“, Maifeiertag und was immer auch mehr an Partys, der heutige 1. Mai galt immer als ein wahrer Hoch-Tag für alle Feierwilligen auch hierzulande – das alles weiß auch die Kreispolizeibehörde Kleve und sensibilisiert deshalb lieber im Voraus die Bürger angesichts des anstehenden Wochenendes für die aktuellen Corona-Regeln.

Nach wie vor gelten natürlich auch am ersten Wochenende des sonstigen Wonnemonats Mai die Bestimmungen zu Zusammentreffen im öffentlichen und privaten Raum. Weiterhin gilt natürlich, dass sich Angehörige des eigenen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen dürfen und zwar auch weiterhin ohne jegliche Ausnahme.

Ausgelassene Feiern und gesellige Touren mit dem Bollerwagen oder mit Pferdekutschen sind demnach leider an diesem Wochenende nicht möglich. Im Kreis Kleve ist darüber hinaus derzeit aufgrund der auch immer noch sehr hohen Inzidenzwerte (am Freitag, 30. April, lag der Inzidenzwert bei 134,7) bekannter Weise die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in Kraft. Nur bei wenigen Ausnahmen ist es gestattet, sich unter freiem Himmel aufzuhalten.

Die Polizei im Kreis Kleve wird in den nächsten Tagen und Nächten in jedem Fall einen besonderen Fokus auf die Einhaltung der seit einer Woche geltenden bundesweiten Corona-Regeln legen, heißt die schon mal vorab veröffentlichte und unmißverständliche Warnung der Polizeibeamten.

Das gilt auch für den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“ an den größeren und kleineren Grenzübergängen zwischen Deutschland und den Niederlanden. Die seit Mittwoch existierenden Lockerungen in den Niederlanden mögen einen Anreiz bieten, dem Nachbarland einen spontanen Besuch abzustatten. Aber: Einreisende in und Reiserückkehrer aus den Niederlanden müssen einen anerkannten aktuellen und negativen Covid-19-Test vorweisen können. Dies gilt nach wie vor und wird von den Einsatzkräften stichprobenartig überprüft. Stellt die Polizei dabei Verstöße gegen die aktuellen Regelungen fest, werden diese geahndet und entsprechende Verfahren eingeleitet.

Detaillierte Informationen rund um die gültigen Bestimmungen hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter der folgenden Adresse zusammengestellt: https://www.land.nrw/corona

(RP)
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