Minister korrigiert sich Doch keine Gastroöffnung ab 100er Inzidenz

Städte und Kreise, die eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 aufweisen, dürfen selbst darüber entscheiden, ob sie die Außengastronomie innerhalb der Stadtgrenzen wieder zulassen oder nicht. Bis zum 15. Mai soll es neue landeseinheitliche Vorgaben geben.

 Die NRW-Städte dürfen laut Lautmann unter bestimmten Voraussetzungen selbst darüber entscheiden, ob sie die Außengastronomie wieder zulassen.

Die NRW-Städte dürfen laut Lautmann unter bestimmten Voraussetzungen selbst darüber entscheiden, ob sie die Außengastronomie wieder zulassen.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Bei der Erklärung von Corona-Regeln hat sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) vertan. Nachdem er am Mittwoch bei einer Pressekonferenz gesagt hatte, dass Kommunen mit einer zweistelligen Corona-Wocheninzidenz Lockerungen regeln und die Öffnung von Außengastronomie ermöglichen könnten, kam am Donnerstag die Korrektur. Die Äußerung sei nicht zutreffend gewesen, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Nur wenn Kommunen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 liegen, könnten sie von sich aus weitere Lockerungen vornehmen. „Die Gastronomie könnte erst ab unter 50 und nicht schon ab unter 100 öffnen.“

Die Gastronomie gehört zu den Branchen, die am stärksten von den Folgen der Corona-Pandemie gebeutelt sind. Schon seit November sind Cafés und Restaurants geschlossen, nur Essen und Trinken zum Mitnehmen dürfen sie verkaufen. Der Branchenverband Dehoga NRW pocht auf eine „klare, unmissverständliche und verlässliche Öffnungsperspektive“ für das heimische Gastgewerbe.

Anmerkung: In einer vorherigen Version stand, dass bereits ab einer Inzidenz von 100 die Außengastronomie öffnen könne. Dies wurde vom Gesundheitsministerium, wie im Text zu lesen, korrigiert.

(chal/th/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort