Die wichtigsten Fragen Wie verhalte ich mich bei Verdacht auf Corona richtig?

Düsseldorf · Aufgrund steigender Infektionszahlen kann es zwischen dem Corona-Test und dem Ergebnis immer häufiger zu Verzögerungen kommen. Wie sollte ich mich in diesem Zeitraum verhalten? Diese und weitere Fragen zum Umgang mit dem Virus beantworten wir hier.

 Ein Mann bekommt einen Nasenabstrich an einer Corona-Teststation.

Ein Mann bekommt einen Nasenabstrich an einer Corona-Teststation.

Foto: dpa/Marius Becker

Wie verhalte ich mich bei Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten?
Symptome und Krankheitsanzeichen wie Husten, Kurzatmigkeit, erhöhte Temperatur oder Fieber, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder Schnupfen können auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus hinweisen.

Bleiben Sie in diesem Fall auf jeden Fall zu Hause und schränken Sie auch dort den direkten Kontakt zu anderen Mitgliedern des Haushalts (Ehepartner, Kinder, WG-Mitbewohner...) so weit wie möglich ein. Bevor Sie zu einem Arzt oder in ein Testzentrum gehen, sollten Sie telefonisch mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117), der lokalen Corona-Hotline oder Ihrem (Haus-)Arzt sprechen.

Wann sollte ich einen Corona-Test machen lassen?
Die Entscheidung trifft der ärztliche Bereitschaftsdienst, die lokale Corona-Hotline oder der (Haus-)Arzt am Telefon. Auf Basis Ihrer geschilderten Symptome wird ein Corona-Test veranlasst. Gehen Sie aus Gründen des Infektionsschutzes, zur Nachverfolgung der Kontaktpersonen und Unterbindung von Infektionsketten nicht unangekündigt zum Arzt oder in ein Testzentrum.

Wie verhalte ich mich nach einem Corona-Test?

Falls bei Ihnen ein Test durchgeführt wurde, sollten Sie bis zum Vorliegen des Ergebnisses weiterhin zu Hause bleiben, auch dort direkte Kontakte reduzieren und auch alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen wie Abstands-, Masken- und Hygieneregeln beachten. Lüften Sie die Wohnung regelmäßig, verwenden Sie unterschiedliche Handtücher, Bettwäsche und Geschirr, säubern und desinfizieren Sie Türklinken, Lichtschalter und andere Oberflächen. Lieferungen sollten vor dem Haus- oder Wohnungseingang abgelegt werden.

Die Gesundheitsämter sind bemüht, die positiv getesteten Personen so schnell wie möglich – in der Regel binnen 48 Stunden – zu kontaktieren. Auch bei einem längeren Zeitraum sollte die Quarantäne dringend weitergeführt werden.

Was muss ich nach dem Kontakt mit einem Infizierten tun?

Falls Sie direkten Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus nachgewiesen wurde, sollten Sie ebenfalls zu Hause bleiben und sich umgehend telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Das gilt auch bei einem entsprechenden Hinweis in der Corona-Warn-App. Dies sollten Sie auch tun, wenn Sie keine Krankheitsanzeichen zeigen, da Sie auch symptomfrei das Virus 14 Tage lang übertragen können.

Das Gesundheitsamt wird je nach Art und Dauer des Kontaktes mit einem Infizierten abwägen, ob Sie als enge Kontaktperson mit erhöhtem Infektionsrisiko (Kategorie I) oder als Kontaktperson mit geringem Risiko (Kategorie II) gelten.

Als Kontaktperson der Kategorie I wird eingestuft, wer mindestens 15 Minuten im direkten Kontakt (z.b. persönliches Gespräch) stand, Kontakt mit Atemwegssekreten (z.B. durch Küssen, Niesen, Husten) hatte oder einer relevanten Konzentration an Aerosolen (z.B. beim Feiern, Singen, Sporttreiben in Innenräumen) ausgesetzt war. In dem Fall ordnet das Gesundheitsamt in der Regel Quarantäne und einen Corona-Test an. Die Dauer der Quarantäne liegt in der Regel bei 14 Tagen – genauere Informationen erhalten Sie vom Gesundheitsamt.

Als Kontaktperson der Kategorie II gilt in der Regel, wer sich nur im selben Raum aufgehalten hat wie eine Person mit nachgewiesener Infektion, ohne dass die Kriterien der Kategorie I zutreffen. Das Gesundheitsamt wird dann meist keine Quarantäne anordnen, aber möglicherweise Kontaktbeschränkungen empfehlen.

Müssen andere Mitglieder meines Haushaltes auch in Quarantäne?

Eine Quarantäne ist nicht zwangsläufig vorgeschrieben. Aber: Wenn in einem Haushalt eine Person unter Quarantäne steht, sollten die anderen Mitglieder des Haushaltes alle sozialen Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduzieren. Wenn es sich um den Partner oder die Kinder handelt, sollten diese – wenn möglich – ebenfalls in Quarantäne gehen. Im Fall eines positiven Testergebnisses gelten Mitglieder des Haushaltes als Kontaktperson der Kategorie I und müssen getestet werden.

Muss ich in Quarantäne, wenn ich Kontakt zu jemandem hatte, der als Kontaktperson gilt?

Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten Corona-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss nicht in Quarantäne. In diesem Fall gilt man nicht als Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung und kann auch niemanden anstecken.

Dennoch sollte besonders auf die Entwicklung möglicher Symptome und das Ergebnis der Kontaktperson aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis geachtet werden. Im Sinne der eigenen und allgemeinen Gesundheit sollte auch hier bis zum Ergebnis jeglicher sozialer Kontakt auf ein Minimum beschränkt werden.

(seka)
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