Corona in Düsseldorf Gericht erklärt Maskenpflicht für rechtswidrig – warum das nur für den Kläger gilt

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Die Maskenpflicht in der gesamten Stadt ist rechtswidrig. Das gilt aber zunächst nur für den Kläger. Woran liegt das?

 Die Stadt hatte eine Maskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet erlassen.

Die Stadt hatte eine Maskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet erlassen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das Verwaltungsgericht hat am Montag entschieden, dass die Maskenpflicht im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet rechtswidrig ist. Das bedeutet aber nicht, dass nun alle Düsseldorfer von der Maske befreit sind – das Urteil gilt nur für die Person, die den Antrag gestellt hat.