Neuer Impferlass NRW lockert die Impfreihenfolge in Gruppe zwei

Düsseldorf · Menschen mit Vorerkrankungen können nun schneller geimpft werden, benötigen dazu aber ein ärztliches Attest. Ab dem 8. April beginnt die Impfung der über 70-Jährigen, wie aus einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums hervorgeht.

 NRW will beim Impfen mehr Tempo machen.

NRW will beim Impfen mehr Tempo machen.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Kreise, die nicht all ihren Impfstoff aufbrauchen, dürfen ihn künftig auch an Personen verabreichen, die bislang noch nicht zum Zuge kommen. Das geht aus dem aktuellen Impferlass der Landesregierung hervor. Vordringlich sollen bis zum 6. April Personen mit Vorerkrankungen aus der Stufe zwei zum Zuge kommen. Dass sie berechtigt sind, müssen die Kandidaten mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Woran die Menschen konkret erkrankt sind, muss nicht im Attest stehen.

Ab dem 6. April können sich dann die über 70-Jährigen für ihre Impfung anmelden. Die Impfung selbst beginnt am 8. April. Termine werden über das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen (sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) vergeben. Damit es nicht wieder zum gleichen Chaos wie beim vergangenen Mal kommt, werden die Termine jahrgangsweise vergeben, beginnend mit den 79-Jährigen. Betroffene können auch einen Termin für Ehepartner buchen.

Damit bei der Neuaufnahme von Senioren in Pflegeheime nicht erst gewartet werden muss, bis sechs neue Bewohner zusammenkommen – ein Impffläschen enthält sechs Impfdosen -, können auch Beschäftigte vollstationärer Pflegeeinrichtungen berücksichtigt werden.

Der Impferlass enthält zudem einen Passus, dass Menschen, die ein ärztliches Attest vorlegen können, worin ihnen eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff eines bestimmten Herstellers bescheinigt wird, können die Impfärzte auf einen anderen Impfstoff ausweichen. Hintergrund sind die Berichte über Hirnblutungen infolge einer Impfung mit Astrazeneca bei Frauen zwischen 20 und 50 Jahren.

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