Kontakte, Sport, Kultur Diese Lockerungen gelten ab Samstag in NRW

Düsseldorf · Wie angekündigt wird es in Nordrhein-Westfalen zu weiteren Lockerungen der Corona-Regeln kommen. Unter anderem können sich bis zu zehn Menschen im öffentlichen Raum treffen. Zudem sind weitere Sportarten wieder erlaubt und Kinos dürfen öffnen.

 Ein leerer Kinosaal (Symbolbild).

Ein leerer Kinosaal (Symbolbild).

Foto: dpa/Fabian Sommer

Fußball, Ferienangebote und endlich wieder ins Kino oder Theater: Vom Pfingstwochenende an gibt es nach wochenlanger langer Corona-Zwangspause wieder mehr Freizeitmöglichkeiten für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Ab Samstag (30. Mai) dürfen zahlreiche Einrichtungen - natürlich unter strengen Hygieneregeln - wieder ihre Türen öffnen. Auch mehr Menschen dürfen sich draußen treffen. Die Landesregierung gab am Mittwochabend weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen bekannt.

  • Kontaktbeschränkungen: Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden gelockert, damit sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Haushalte) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Voraussetzung: Die Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen ist sichergestellt.
  • Sport: Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig. Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt bleibt untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
  • Messen: Fachmessen und Fachkongresse können mit Schutzkonzepten und beschränkter Besucher- und Teilnehmerzahl wieder stattfinden.
  • Kultur: Kinos, Theater, Oper und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen. Wenn es weniger Personen sind, müssen dennoch die Hygienevorgaben eingehalten werden.
  • Ferienangebote: Kinder und Jugendliche dürfen wieder zu Ferienfreizeiten oder in die Stadtranderholung. Ungetrübter Spaß wird das allerdings nicht: „Aktivitäten mit direktem Körperkontakt sollten auf ein Minimum beschränkt werden“, heißt es in den Hygieneregeln. „Bei größeren Gruppen von mehr als 15 Teilnehmenden sind feste Bezugsgruppen zu bilden“ - die dann vom Mindestabstand befreit sind. Treffen sie auf eine andere Gruppe, gilt wieder das Abstandsgebot.
  • Busreisen: Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Jeder Fahrgast bekommt einen festen Platz. Die Fahrgäste sind beim Ein- und Ausstieg sowie beim Aufstehen verpflichtet, eine Mund-Nase-Maske zu tragen. „Bordtoiletten bleiben außer Betrieb.“ Am Ziel müssen durch das Personal „Kontaktstellen wie z.B. Haltegriffe, Armlehnen und Klapptische desinfiziert oder mit einem Haushaltsreiniger gereinigt“ werden.
  • Musiker: Vor allem Blasmusiker bekommen viele Regeln auferlegt. Ihr Metier gilt als besonders Aerosol-intensiv. In den Handreichungen des Gesundheitsministeriums heißt es unter anderem: „Die Reinigung von Blasinstrumenten soll, wenn möglich, nicht in den Konzert- oder Übungsräumen erfolgen. Das bei Blechblasinstrumenten während des Spielens entstehende Kondenswasser gemischt mit Speichel ist als potenziell infektiös anzusehen und muss mit Einmaltüchern aufgefangen werden. Ein bloßes "Ausblasen" ist zu unterlassen.“ Blechblas-Instrumente brauchen ansonsten einen Plopp- oder Schallschutz.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Infos zu den Corona-Lockerungen in allen Bundesländern.

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(chal/mba/dpa)
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