Warenhauskonzern: Galeria schließt 16 seiner 92 Warenhäuser
EILMELDUNG
Warenhauskonzern: Galeria schließt 16 seiner 92 Warenhäuser

Xanten So funktioniert Xantens neuer Ausschuss

Xanten · Am Dienstag tagt zum ersten Mal der Ausschuss für Bürgerbeteiligung. 17 Anträge stehen bei der Premiere auf der Tagesordnung. Die Rheinische Post erklärt, was das Gremium kann und welche Formalien einzuhalten sind.

 Bürgermeister Thomas Görtz und die stellvertretende Ausschussvorsitzende Valerie Petit (FBI) bereiten sich im Xantener Ratssaal auf die erste Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung vor.

Bürgermeister Thomas Görtz und die stellvertretende Ausschussvorsitzende Valerie Petit (FBI) bereiten sich im Xantener Ratssaal auf die erste Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung vor.

Foto: Armin Fischer

Premiere im Xantener Rathaus: Am Dienstag tagt zum ersten Mal der neue Ausschuss für Bürgerbeteiligung. Bürgermeister Thomas Görtz und Valerie Petit, Ratsmitglied der FBI, die als stellvertretende Vorsitzende für den verreisten Peter Hilbig die erste Sitzung leiten wird, erläutern uns, wie das neue Gremium funktioniert.

Warum gibt es den neuen Ausschuss? Thomas Görtz verweist darauf, dass alle Parteien im Wahlkampf betonten, die Bürger stärker einbinden zu wollen. Die CDU und er hätten die Idee des Ausschusses gehabt, es sei ihnen aber wichtig gewesen, mit Peter Hilbig und Valerie Petit von der FBI gerade die Gesichter des Bürgerbegehrens gegen McDonald's einzubinden. Valerie Petit erläutert, der Ausschuss tage bewusst vor dem Zyklus von Rat und Ausschüssen, damit die Politik die Anliegen der Bürger erstmals berate, bevor in den Fraktionen schon Linien festgelegt worden seien. Sonst habe der Bürger immer das Gefühl, das nicht zugehört werde.

Wer kann sich an den Ausschuss wenden? Jeder Bürger der Stadt Xanten, aber auch juristische Personen, also Vereine, Parteien und Verbände oder Unternehmen. Zudem werden die Anträge der Einzelratsmitglieder von FDP und Linken dort ebenfalls wie Bürgeranträge beraten.

Wie stellt man einen Antrag? Im Regelfall schriftlich an den Bürgermeister oder in Zukunft an die Stabstelle für Dialog in der Verwaltung. Im Ausschuss gibt es aber auch eine Fragestunde für Bürger, in der Anliegen angesprochen werden können. Insgesamt gehe es darum, möglichst unkompliziert und ohne Hürden die Bürger zu beteiligen.

Wann muss ein Antrag vorliegen? Damit er im aktuellen Ausschuss behandelt werden kann, sollte er 21 Tage vor der nächsten Sitzung im Rathaus sein. Bei wichtigen kurzfristigen Eingaben kann die Tagesordnung durch die Vorsitzende auch noch tagsaktuell ergänzt werden.

Was kann der neue Ausschuss? Das Wichtigste ist, was er nicht kann: Er wird nicht über die Bürgeranträge entscheiden. Die inhaltlichen Beratungen bleiben den Fachausschüssen, dem Rat und für rein ortbezogene Themen den Bezirksausschüssen vorbehalten. Der Ausschuss ist da, damit die Politik die Anregungen und Bedenken der Bürger aufnimmt, bevor sie in die Vorbereitung der Sachthemen geht.

Kann man im Ausschuss mit den Politikern diskutieren? Auch im neuen Gremium gelten die Geschäfts- und die Gemeindeordnung. Valerie Petit warnt auch vor zu ausufernden Diskussionen. Zu ihren Anträgen dürfen die Antragsteller nur etwas sagen, wenn sie dazu aufgefordert werden und die Vorsitzende dafür die Sitzung unterbricht. Bei der Fragestunde zu Beginn gilt wie bisher, dass nur drei Fragen pro Person erlaubt sind. In den Fach- und Bezirksausschüssen gibt es dafür keine Fragestunde mehr, aber zu Beginn der Ratssitzungen.

Ist das Thema Bürgerbeteiligung damit erledigt? Nein. Alle Beteiligten betonen, dass der Ausschuss zunächst probeweise arbeitet. Zudem hat er die Aufgabe, Überlegungen für neue Formen der Bürgerbeteiligung anzustellen und Vorschläge zu machen. Ab Oktober gibt es außerdem eine Art Beschwerdestelle oder ein "Sorgentelefon" der Verwaltung, eine Stabstelle direkt am Büro des Bürgermeisters für den Dialog mit den Bürgern.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort