Schermbeck Marienheim kann saniert werden

Schermbeck · Fachausschuss gibt grünes Licht für eine Änderung der Rüster Biogasanlage.

Nur wenige Bedenken der Ausschussmitglieder und nur einstimmige Beschlüsse waren gestern Nachmittag die besonderen Merkmale der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses.

Einstimmig wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Borgskamp beschlossen. Die Änderung sieht vor, dass der Bereich der bebauten Liegenschaften an der Weseler Straße 15 und 19 jetzt als Wohnbaufläche ausgewiesen wird. Diese Fläche war bislang im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1983 als "Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof" ausgewiesen. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gestern beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Der Bebauungsplanentwurf liegt noch nicht vor.

Begrüßt wurde die Bereitschaft der Caritas Betriebsführungsgesellschaft Marl (CBT), das Marienheim zu modernisieren. Einstimmig beschloss der Ausschuss die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 (Erler Straße-West), damit das Altgebäude des ehemaligen Marien-Hospitals abgerissen werden kann und in diesem und dem benachbarten Bereich bis zu 44 Seniorenwohnungen errichtet werden können. Klaus Roth (BfB) bedauerte, dass angesichts der demografischen Entwicklung im Rahmen der Umbaumaßnahme die Zahl der bisherigen 108 Dauerpflegeplätze und sechs Kurzzeitpflegeplätze nicht erhöht werde. Jürgen Trick (Grüne) gab zu bedenken, dass es deutlich mehr Stellplätze geben müsse, weil besonders an Wochenenden der Bedarf hoch sei.

Einvernehmen erteilte der Ausschuss zur Änderung der Biogasanlage an der Rüster Grenze zu Dorsten. Die 2011 genehmigte Biogasanlage am Rande der Gärtnerei-Siedlung soll um ein zusätzliches Blockheizkraftwerk erweitert werden. Die Betreiberfirma beabsichtigt, die Biogasanlage auf eine flexible Stromeinspeisung umzurüsten und benötigt dazu ein zusätzliches Gas-Blockheizkraftwerk. Art und Menge der Einsatzstoffe bleiben unverändert zum genehmigten Stand. Auch tritt hinsichtlich Lagerung und Handhabung der Stoffe keine Änderung ein. Die Erschließung der Anlage ist weiter gesichert.

(hs)
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