Wesel Heckenschnitt empört Naturschutzbund

Wesel · Der städtische Betrieb ASG hat in Bislich an einem Wirtschaftsweg Sträucher gekappt. Der Nabu ist entsetzt über die mangelhafte Qualität der Arbeiten: "Hier wird Lebensraum zerstört". Untere Landschaftsbehörde prüft jetzt den Fall.

 Peter Malzbender, Vorsitzender des Nabu-Kreisverbandes, kann es kaum fassen, "wie dilettantisch der ASG hier an der Straße Vahnum die Pflanzenstöcke aufs Übelste zerstört hat".

Peter Malzbender, Vorsitzender des Nabu-Kreisverbandes, kann es kaum fassen, "wie dilettantisch der ASG hier an der Straße Vahnum die Pflanzenstöcke aufs Übelste zerstört hat".

Foto: Ekkehart Malz

Im äußersten nordwestlichen Zipfel des Stadtgebietes, entlang des Bislicher Wirtschaftsweges namens Vahnum, ist eine Wildhecke auf einer Länge von gut 900 Metern auf Stock geschnitten worden. "Sie wurde absolut dilettantisch abgesäbelt. Vertikale Schnittstellen haben die Pflanzenstöcke aufs Übelste zerstört, sie sind zersplittert und abgerissen", sagt Peter Malzbender, Vorsitzender des Naturschutzbundes (Nabu) Kreis Wesel. In Verdacht hat er den städtischen Betrieb ASG. "Die machen viel Gutes, aber wenn so ein Schaden angerichtet wird, muss das Konsequenzen haben."

Malzbender glaubt, dass die großen Hecken der Landwirtschaft ein Dorn im Auge seien. Deswegen hätte man das "Gestrüpp" zur Straße hin lieblos abrasiert, um Platz für die breiten Maschinen zu schaffen. Bei der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus hat er den Frevel gemeldet. In seiner Anzeige wegen "Heckenverstümmelung" heißt es unter anderem: "Wir fordern vom Verursacher eine fachmännische Nachbearbeitung, allein um einen überdimensionalen Pilzbefall zu verhindern." Nur so könne ein Absterben der Hecke auf lange Sicht verhindert werden. Der Nabu fordert außerdem, die Lücken in der typisch niederrheinischen Wildhecke wieder aufzufüllen. Über die Jahre sei die Hecke regelrecht kaputt gepflegt worden. Die jährlich vorgenommen Heckenschnitte seien unnötig, geradezu schädlich, sagt Peter Malzbender. Solitärbäume wie Eschen und Wildkirschen seien einfach mitgekappt worden und daraufhin abgestorben. "Das ist aber verboten. Wildhecken stehen unter Naturschutz und sind als Lebensraum unentbehrlich. Allein auf diesen 900 Metern Länge haben zuletzt zwei Goldammern-Paare und zahlreiche Grasmückenarten gebrütet", erklärt er. Ein Problem in absehbarer Zeit sei außerdem die Statik der Hecke. "Ideal wäre ein trapezförmiger Schnitt. Den Hecken wird aber die Breite genommen und sie wachsen nur in die Höhe. Beim nächsten Sturm könnten sie umkippen", warnt er und fordert alle Bürger auf, unprofessionelle Heckenschnitte dem Nabu zu melden.

Die RP hat bei der Unteren Landschaftsbehörde mit dem Biologen Bernd Finke über den Fall gesprochen. "Zu dem laufenden Verfahren möchte ich nichts sagen." Er bestätigte aber, dass der ASG die Hecke auf Stock gesetzt habe - "aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen". Und das sei grundsätzlich erlaubt - auch außerhalb der gesetzlich geregelten, vom 1. Oktober bis 28. Februar geltenden, Heckenschnittperiode (siehe Infobox).

Und was sagt der ASG dazu? "Wir haben die Hecke nicht auf Stock gesetzt. Wir haben den Überwuchs beschnitten. Durch die Sträucher, die in die sehr schmale Straße Vahnum reinwuchsen, war kein Fahrzeugbegegnungsverkehr mehr möglich", erklärt ASG-Chef Ulrich Streich gestern auf Anfrage von RP. Sträucher auf einer Länge von 200 Metern seien in die Straße hineingewachsen.

Durch die Verkehrssicherungspflicht habe der ASG keine Wahl. Man würde zwar lieber die Finger von solchen Heckenschnitten lassen, müsse sie aber dennoch vornehmen, so Streich. "Wenn die untere Landschaftsbehörde eine andere Meinung hat, müssen wir darüber reden. Mir ist das Spannungsverhältnis mit dem Naturschutz wohl bekannt." Ob nun der Nabu oder der ASG Recht hat, wird die Untere Landschaftsbehörde entscheiden.

(RP)
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