Freizeit in Brüggen Das Brüggener Hallenbad öffnet wieder

Brüggen · Ab Mittwoch kann im Bad wieder geschwommen werden. Es gilt dabei aber eine Reihe von Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Auch bleiben die Öffnungszeiten vorerst eingeschränkt.

 Das Hallenbad Brüggen hat wieder geöffnet. Im Becken (8 x 25 Meter) dürfen sich maximal 20 Badegäste aufhalten.

Das Hallenbad Brüggen hat wieder geöffnet. Im Becken (8 x 25 Meter) dürfen sich maximal 20 Badegäste aufhalten.

Foto: Gemeinde Brüggen

Das Hallenbad in Brüggen an der Hochstraße 33 wird ab Mittwoch, 15. Juli, wieder öffnen. Der Betrieb erfolgt zu eingeschränkten Öffnungszeiten montags von 8 bis 13 Uhr sowie von dienstags bis sonntags von 6.30 bis 13 Uhr unter Einhaltung der während der Corona-Krise vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen.

„Nachdem es Lockerungen in der Corona-Schutzverordnung gab, hatte der Krisenstab entschieden, eine Wiederöffnung nicht zu überstürzen, da nicht abschließend geklärt war, wie sich die Aerosole speziell in den Räumlichkeiten des Hallenbades Brüggen verhalten und verbreiten“, teilt Sascha Achten von der Gemeindeverwaltung mit.

 Die Rutsche und die Startblöcke bleiben vorerst gesperrt. Tauchringe, Poolnudeln oder Schwimmgürtel werden nicht verliehen.

Die Rutsche und die Startblöcke bleiben vorerst gesperrt. Tauchringe, Poolnudeln oder Schwimmgürtel werden nicht verliehen.

Foto: Gemeinde Brüggen

„Um eine Gefährdung der Besucher auszuschließen und die Verbreitung nicht unnötigerweise voranzutreiben, wurde eine externe Fachfirma zur Beratung herangezogen, und nach einigen Tests und Besichtigung der Räumlichkeiten wurde ein entsprechendes Hygienekonzept erarbeitet. Mit diesem Hygienekonzept wurde beim Gesundheitsamt die Wiederinbetriebnahme beantragt“, so Achten. Außerdem seien vor der Genehmigung zur Wiederöffnung diverse Wasserproben aus dem Beckenwasser sowie den Duschen untersucht worden. „Die Beprobungen waren in Ordnung, und einer Wiedereröffnung sprach nichts entgegen“, freut sich Sascha Achten.

Nun hofft man, bald wieder mit den beliebten Aqua-Cycling-Kursen starten zu können. Hierzu müsse noch ein passendes Konzept entwickelt werden, damit auch dort die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Die Abstandsregelungen gelten während einer Kurseinheit, aber auch beim Zugang ins Hallenbad, im Becken und unter den Duschen. „Das gilt ebenfalls für unsere Schwimmkurse. Das Hallenbad Brüggen bietet für Kinder ab fünf Jahren einen Schwimmkurs mit 14 Übungseinheiten an, durch die Corona-Pandemie wurden diese unterbrochen. Das gilt ebenfalls für den Fortgeschrittenenschwimmkurs. Wir hoffen auf weitere Lockerungen, welche eine Fortsetzung der Schwimmkurse und der Aqua-Cycling-Kurse vereinfachen“, sagt Achten.

Wer nun das Hallenbad besuchen möchte, muss also darauf achten, dass beim Betreten des Bades, auf dem Weg zur Dusche und zum Beckenrand eine Mund-Nasen-Maske getragen werden muss. Diese kann am Beckenrand abgelegt werden, wenn man in das Wasser geht. Die neuen Regelungen hängen im Hallenbad aus, werden den Badegästen aber auch gerne in Papierform ausgehändigt. Externe Nutzer, wie Vereine, können ihre Ablauf- und Hygienekonzepte einreichen, und dann wird im Einzelfall entschieden, ob wieder trainiert werden kann.

„Durch das neue Hygienekonzept sind mehr als die üblichen Personalressourcen erforderlich. Dies ergibt sich unter anderem auch durch die zusätzlich erforderliche Dokumentation, Kontrollen und einen erhöhten Reinigungs- und Desinfektionsaufwand. Da hierfür nicht ausreichende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, ist nur der erwähnte eingeschränkte Betrieb möglich“, bedauert Achten. Ziel ist es auch im Hallenbad, weitere Ansteckungen mit Corona zu vermeiden. „Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden“, bittet die Verwaltung.

Zu den neuen Regeln gehört auch, dass die Begleitung einer erwachsenen Person für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr erforderlich ist. Wer gerne schwimmt, wird wohl auch die strengeren Regeln im Bad für die Sicherheit gerne in Kauf nehmen. Etwa wird aufgefordert, den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung des Beckens zu betreten und das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich zu verlassen. Ebenso wird aufgefordert, das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich zu verlassen und Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz zu vermeiden.

Die Sammelumkleide ist noch gesperrt, nur jede zweite Einzelkabine ist geöffnet und wird dem Badegast über eine Nummernvergabe zugeteilt. Die Haare können nicht mit dem Fön getrocknet werden. Maximal zwei Personen sind in der jeweiligen Damen- oder Herrendusche erlaubt, alle anderen Duschen sind gesperrt. Auch vor den Eingängen zur Dusche dürfen sich maximal zwei Personen aufhalten. Im Becken dürfen maximal 20 Gäste im Uhrzeigersinn am Beckenrand entlang schwimmen. Eine Unterteilung der Bahnen aufgrund der Beckengröße ist nicht möglich. Die Massagedüsen dürfen aufgrund dann freiwerdender Aerosole nicht eingeschaltet werden. Tauchringe, Poolnudeln, Schwimmgürtel oder ähnliche Gegenstände werden nicht verliehen, außerdem sind die Rutsche und die Startblöcke gesperrt.

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