Solingen Umtauschen ohne Stress

Solingen · Dagmar Blum von der Verbraucherberatungsstelle gibt Tipps zum Umtausch und den richtigen Umgang mit Geschenkgutscheinen.

Spielekonsolen, Navigationsgeräte, MP 3-Player zählten im Weihnachtsgeschäft zu den Verkaufsknüllern. Doch was, wenn das Navi als Lotse versagt und der tragbare Musikspieler keine klaren Töne von sich gibt? Oder was ist, wenn dem Beschenkten das SOS-Paket (Socken, Oberhemd, Schlips) nicht gefällt? Dann hilft oft nur Umtausch. Was dabei zu beachten ist, darüber sprachen wir mit der Leiterin der Verbraucherberatungsstelle am Werwolf, Dagmar Blum.

Hat man automatisch ein Umtauschrecht, wenn ein Geschenk zweimal unterm Weihnachtsbaum lag oder es dem Beschenkten einfach nicht gefällt?

Blum Ein automatisches Umtauschrecht gibt es nicht. Man ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf ein Umtauschsrecht hat zusichern lassen, hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware, die nicht gefällt, nicht zurücknehmen will.

Wie sieht es aus, wenn die Ware Mängel aufweist, der MP 3-Player streikt oder der Reißverschluss klemmt?

Blum In diesem Fall hat der Verbraucher ganz klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen.

Gibt es in diesem Fall das Geld zurück oder muss der Kunde einen Ersatz akzeptieren?

Blum Bevor ein Kunde den Kaufpreis für eine mangelhafte Ware zurückerhält, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, die Ware zu reparieren oder für einen Ersatz zu sorgen.

Was kann der Kunde tun, wenn er zu einem Gerät schlecht verständliche oder fehlerhafte Bedienungsanleitungen bekommen hat?

Blum In diesem Fall haftet der Verkäufer.

Muss der Kunde beweisen, dass eine Ware bereits fehlerhaft war, als sie über den Ladentisch ging?

Blum Auch hier hat der Kunde den Vorteil. Innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf liegt es beim Händler, nachzuweisen, dass die Ware einwandfrei über die Ladentheke ging.

Beliebte Geschenke sind Gutscheine. Wie lange sind sie gültig?

Blum Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss darauf achten, wann die Einlösefrist endet. In der Regel gilt eine Frist zwischen einem und drei Jahren. Steht eine kürzere Einlösefrist auf dem Gutschein, ist das unzulässig. Bei unbefristeten Kupons können Geldgutscheine drei Jahre lang gegen Ware eingetauscht werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.

Kann man Gutscheine auch in mehreren Etappen einlösen?

Blum Wer das tun möchte, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Und wenn ein Gutschein abgelaufen ist?

Blum Dann müssen die Händler das Geld erstatten, allerdings abzüglich ihres Gewinns, der meist zwischen 20 und 25 Prozent liegt.

Und was ist mit Gutscheinen für Kino, Konzert oder Theater?

Blum Hier sind natürlich die jeweiligen Einlösedaten zu beachten, sonst verfallen die Tickets. Anders ist das bei Gutscheinen für Kinokarten, die nicht für eine bestimmte Vorstellung gelten. Auch hier ist das Ausstellungsdatum maßgebend. Kinogutscheine sind in der Regel zwei Jahre fültog.

Annemarie Kister-Preuss stellte die Fragen.

(RP)
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