Solingen Prozess um Schüsse

Solingen · Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt gegen zwei Solinger wegen einer Schießerei vor der Kö-Diskothek „Checker’s“, bei der drei Frauen verletzt wurden.

„Absichtlich“ hat der eine Angeklagte am Disko-Türsteher vorbeigeschossen. Und „nur zur Abschreckung“ hat sein Kumpan danach noch in die Luft geballert. Keiner von beiden wollte aber jemanden verletzen, schon gar nicht das Personal der Kö-Diskothek „Checker’s“ oder andere Disko-Besucher. Das beteuerten beide Männer aus Solingen beim Prozessauftakt vor dem Landgericht um jene nächtliche Schießerei auf der Kö. Tatsächlich aber sind bei dem Vorfall in einer Märznacht drei Frauen durch die Schüsse verletzt worden. Jetzt wollen beide Angeklagte für „Wiedergutmachung“ sorgen, sich „um Ausgleich bemühen“.

Beide Schützen ließen durch ihre Anwälte bestätigen, was die Anklage ihnen anlastet: Gefährliche Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Waffengesetz räumten die 29 und 33 Jahre alten Männer grundsätzlich ein. Doch sie seien damals eben alkoholisiert gewesen, hätten die Disko ja auch schon verlassen gehabt, um in Bahnhofsnähe zu früher Morgenstunde etwas zu essen. Dann aber von einem Landsmann zur Rückkehr ins „Checker’s“ überredet, seien sie am Türsteher gescheitert. Der wollte den Männern nämlich um 4.53 Uhr „keinen Einlass mehr“ gewähren.

Daraufhin hatte der 29-jährige Angeklagte, den sein Mitangeklagter bereits als „leicht hitzköpfig“ erlebt hatte, eine halbautomatische Pistole gezückt und mit einem Schuss in eine Vitrine neben dem Eingang nicht nur Glas zersplittern lassen. Auch das Projektil zerplatzte dabei, ein Trümmerteil drang in die Stirn einer unbeteiligten Frau.

Niemanden treffen wollen

Der zweite Täter, ein 33-jähriger Autowäscher, nahm dem Schützen die Pistole ab – und sozusagen vor der Flucht habe er selbst „nach oben einen Warnschuss zur Abschreckung“ abgefeuert. Er habe niemanden gesehen, den er dabei hätte treffen können, gab er jetzt im Prozess an. Und doch wurden auch hier von Projektilteilen zwei Frauen getroffen und leicht verletzt. Sein Anwalt sprach jetzt von einer „momentanen Entgleisung“, die der 33-Jährige „sehr bedauert“. Aber: Der Angeklagte habe seinem Kumpel die Waffe weggenommen, um „eine Eskalation zu verhindern“.

Täter bedauert Verhalten

Auch der andere Angeklagte ließ versichern, er bedauere jetzt sein damals „unbeherrschtes und leichtfertiges Verhalten“. Doch kaum aus dem Gefängnis entlassen und höchst strebsam bemüht, im Alltag wieder Fuß zu fassen, habe er von seiner Ausweisung in die Türkei erfahren. „Er verlor den Boden unter den Füßen“, sagte sein Anwalt. Und nur vor diesem Hintergrund und wegen des Alkohols habe er in der Tatnacht dann die Abfuhr des Türstehers „als persönliche Zurückweisung“ verstanden und zur Pistole gegriffen. Der Prozess wird im neuen Jahr fortgesetzt.

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(RP)
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