Solingen Keine „ehrliche Offenlegung“

Solingen · Diese Nachricht vorneweg: Die Solinger Stadtwerke gehören wohl nicht zu den 35 Gasversorgern, die ihren Kunden zu viel Geld abgeknüpft haben. Nach Hochrechnungen von Verbraucherschützern haben deutsche Verbraucher den Gas-Unternehmen in den vergangenen vier Jahren rund acht Milliarden Euro zu viel überwiesen – also 120 Euro zu viel pro Haushalt und Jahr. Laut SWS-Sprecherin Anita Stefanic haben die Stadtwerke noch keine Post von der Kartellbehörde erhalten.

Die Stadtwerke Solingen bieten seit kurzem auch "Grünen Saft" an.

Die Stadtwerke Solingen bieten seit kurzem auch "Grünen Saft" an.

Foto: sws

Diese Nachricht vorneweg: Die Solinger Stadtwerke gehören wohl nicht zu den 35 Gasversorgern, die ihren Kunden zu viel Geld abgeknüpft haben. Nach Hochrechnungen von Verbraucherschützern haben deutsche Verbraucher den Gas-Unternehmen in den vergangenen vier Jahren rund acht Milliarden Euro zu viel überwiesen — also 120 Euro zu viel pro Haushalt und Jahr. Laut SWS-Sprecherin Anita Stefanic haben die Stadtwerke noch keine Post von der Kartellbehörde erhalten.

Keine Gaspreis-Erhöhung vor Mai

Das kommunale Unternehmen hatte zum 1. Dezember seine Preise sowohl für Strom als für Gas (um bis zu sechs Prozent) erhöht — gerade noch rechtzeitig vor der zum 1. Januar in Kraft getretenen gesetzlichen Verschärfung des Wettbewerbsrechts. So viel ist auch schon klar: Die nächste Gaspreis-Erhöhung in der Klingenstadt wird nicht vor dem 1. Mai kommen.

Die Solinger Stadtwerke warten im bundesweiten Vergleich mit hohen Gaspreisen auf. Man gehört zu den Teams, die im oberen Tabellendrittel spielen — zu Lasten der Solinger Gaskunden, die derzeit noch keine Wahlmöglichkeit haben. Das sei zum einen der hügeligen Topographie und der Zersiedelung in Hofschaften, zum anderen der langfristigen Vertragsbindung mit Zulieferer Eon Ruhrgas geschuldet, heißt es aus dem Unternehmen dazu immer auf Anfrage.

Doch Topographie hin oder her — der Bundesgerichtshof hat vergangenen Dienstag über eine erste Sammelklage wegen Gaspreiserhöhung verhandelt. Die Verbraucherzentrale Sachsen koordiniert die Klagen von 150 Verbrauchern. Diese hatten im Sommer 2005 eine weitere Gaspreiserhöhung von rund 16 Prozent nicht hinnehmen wollen. Sowohl das Landgericht, als auch das Oberlandesgericht hatten den Klägern, die alle Kunden der ENSO Erdgas Dresden waren, Recht gegeben. Das Unternehmen ist in Revision gegangen. Für den 29. April hat der BGH eine Entscheidung angekündigt.

Per Sammelklage vor Gericht — so weit ist die NRW-Verbraucherzentrale noch lange nicht. Sie rät unzufriedenen Gaskunden zum Ausfüllen von Musterbriefen. Die können sich richten gegen eine Erhöhung des Gaspreises — auch in Bezug zu einem Urteil des BGH vom 13. Juni 2007. Verbraucher können, so hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil entschieden, die Erhöhung von Gaspreisen gerichtlich kontrollieren lassen. Es geht um den Nachweis der Billigkeit. Die muss der Gasversorger nachweisen.

Testat nur über den Einkaufspreis

Das schaffen diese vermeintlich, wenn auch mit einem Trick. So lassen sich etwa die Stadtwerke Solingen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Infoplan — die auch andere Stadtwerke im Umkreis testiert hat — bescheinigen, dass "im Referenzzeitraum 1. Januar 2004 bis 31. März 2008 die Preisanpassungen — unter der Berücksichtigung der Tarifanhebung zum 1. Dezember — die entsprechenden Bezugskostenveränderung (Anm. d. Red: Dies meint den Einkaufpreis) unterschreiten". Allerdings könne der Kunde damit immer noch nicht nachvollziehen, ob andere Kosten, wie etwa Netzentgelte, nicht gesunken seien, sagen Kritiker. Auf eine "ehrliche Offenlegung von Kalkulationen einzelner Produkte" verzichten die Stadtwerke lieber — aus Furcht vor den Wettbewerbern.

(RP)
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