Umlage, Abschläge, Mehrwertsteuer So rechnen Versorger ihr Gas ab

Hannover/Berlin · Die umstrittene Gasumlage ist vom Tisch. Bald kommen stattdessen die Gaspreisbremse und davor staatliche Einmalzahlungen, um ausufernde Energiekosten für Haushalte und Industrie zu dämpfen. In der Art der Abrechnung gibt es aber Unterschiede - und oft verwirrte Verbraucher.

 Ein Gaszähler zeigt den Verbrauch eines Mehrfamilienhauses an.

Ein Gaszähler zeigt den Verbrauch eines Mehrfamilienhauses an.

Foto: dpa/Marijan Murat

Nach der Rücknahme der heftig gescholtenen Gasumlage prüft die Bundesregierung jetzt das Alternativmodell ihrer Expertenkommission. Wie lassen sich die Energierechnungen von Verbrauchern und Wirtschaft im Winter in einigermaßen erträglichem Rahmen halten? Noch ist das neue Konzept aus Abschlagsübernahme und Preisbremse politisch nicht beschlossen - aber schon zur Erstattung der zurückgezogenen Umlage gibt es unter Versorgern verschiedene Vorgehensweisen. Verbraucherschützer empfehlen, genau hinzuschauen.

Die gekippte Gasumlage und ihre Nachwirkungen

Kurz vor ihrem geplanten Inkrafttreten am 1. Oktober wurde die Gasbeschaffungsumlage abgeblasen. Doch da hatten manche Versorger längst begonnen, ihre Kunden über die Mehrkosten zu informieren und das Geld einzuziehen.

Die Abgabe sollte zunächst verwendet werden, um große Gaseinkäufer zu stützen, die wegen der enorm gestiegenen Weltmarktpreise seit Beginn des Ukraine-Kriegs in Schieflage geraten waren. Vor allem die Rettung von Uniper mit Steuermilliarden verschärfte allerdings die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umlage. Einige Gasversorger konnten in der Kommunikation mit Verbrauchern und der Anpassung ihrer Kalkulationen nicht so schnell auf das Hin und Her der Politik reagieren. In der Folge gibt es nun ein Sammelsurium unterschiedlicher Abrechnungsmodi.

Nicht erheben, schnell zurücknehmen oder später erstatten

Etliche Unternehmen hatten darauf verzichtet, die Umlage schon vorab zu kassieren beziehungsweise in die Abschlagspläne einzubeziehen. Dies trifft etwa auf die Energie Baden-Württemberg (EnBW) zu, wie ein Sprecher mitteilte - deshalb müsse nichts zurückerstattet werden.

Auch die Pfalzwerke in Ludwigshafen ließen die Umlage weg. Ebenso ist es bei Enercity in Hannover. „Wir hatten die Umlage angekündigt, aber berechnen sie jetzt nicht“, sagte Chefin Susanna Zapreva, Mitglied der Gaspreiskommission des Bundes. Rheinenergie in Köln erklärte: „Wir hatten unsere Kunden informiert, dass wir die Umlage erst ab 1.11. einführen wollten.“ Daher sei keine Weiterberechnung erfolgt. Mainova in Frankfurt versicherte, Gaskunden müssten vorerst keine höheren Abschlagszahlungen im Grundversorgungstarif in Kauf nehmen.

Es gibt noch zwei weitere Umlagen: für die Absicherung der Füllstände der Gasspeicher und für die Stabilisierung der Gasnetzes. Die Mainzer Stadtwerke erhöhten zum 7. Oktober die Abschläge, um die Kosten für die drei Umlagearten abzudecken - alle betroffenen Kunden seien per Post informiert worden. „Kunden, die aufgrund eines Wegfalls der Gasbeschaffungsumlage jetzt eine Senkung des Abschlags wünschen, können sich bei uns melden“, hieß es. Ansonsten würden die höheren Abschlagszahlungen als Guthaben bei der Jahresrechnung verbucht.

In Leipzig hatten die Stadtwerke die Abschläge wegen der Gasumlage zum 1. Oktober erhöht, in der Jahresabrechnung sollen die Preise nun rückwirkend wieder reduziert werden. Der Dresdner Versorger Sachsen Energie stoppte Mitte September die Abschlagsanpassungen, als die Umlagedebatte Fahrt aufnahm. Man habe die Kunden in dieser unsicheren Lage nicht unnötig belasten wollen: „Wir berechnen und prüfen gerade die Gasabschläge neu. Alle Kunden, deren Abschlag sich ändert, werden zeitnah per Brief oder im Onlineservice darüber informiert.“

Die Stadtwerke Erfurt, Gera und Jena-Pößneck haben eigenen Angaben zufolge auf das Aus für die Gasumlage sofort reagiert und diese nicht bei ihren Kunden eingezogen. Im brandenburgischen Cottbus seien alle Tarife umlagebereinigt, teilten die örtlichen Stadtwerke dort mit.

Auch die Städtischen Werke SWM Magdeburg wollen die Gasumlage nicht einziehen. Bei den Stadtwerken Neubrandenburg wurden die Abschläge zum 1. Oktober erhöht - alle Kunden sollen im Januar in der 2022er Abrechnung jedoch genauso „sämtliche bis dahin rechtlich fixierten Entlastungen“ berücksichtigt bekommen. Das gilt oft ebenfalls für die voraussichtlichen Gesamt-Mehrkosten: Überregionale Gasanbieter wie Montana aus Grünwald bei München kündigten an, sie seien gemäß der politischen Vorgaben angehalten, Kunden auch darüber zu informieren.

Einrechnen der Mehrwertsteuer-Senkung

Bis Ende März 2024 sollen für Gas nur 7 statt 19 Prozent erhoben werden, um den Kunden zusätzliche Entlastung zu bringen. Bei EnBW ist dies „jetzt schon ausgewiesen“. Manche Versorger wie Rheinenergie warten noch den letzten Schritt des gesetzgeberischen Vollzugs ab: „Es ist alles vorbereitet, die gesenkte Mehrwertsteuer umgehend weiterzugeben, sobald sie im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.“ Bei den Leipziger Stadtwerken wird sie nicht eingerechnet, solange die Bekanntmachung aussteht.

In Mainz sollen in der Jahresabrechnung 2022 für Januar bis September 19 und für Oktober bis Dezember dann 7 Prozent veranschlagt werden. Auch die Pfalzwerke wollen bis zur Gesamtschau warten. Enercity in Hannover betonte im Grundsatz: „Die Umsatzsteuer-Senkung verrechnen wir sehr wohl, und die Abschläge werden reduziert.“ So äußerten sich auch die Stadtwerke Erfurt, Gera und Jena-Pößneck. In Cottbus soll es rückwirkend ab dem 1. Oktober eine stichtagsgenaue Berechnung geben. Der Berliner Versorger Gasag will den Kunden „garantieren, dass in den Rechnungen mit Leistungszeitraum ab Oktober 2022 auf jeden Fall der neue Umsatzsteuersatz berücksichtigt werden kann“.

Anreize zum Energiesparen

Eine staatlich finanzierte Preisdämpfung könnte diejenigen, die es sich leisten können, sogar zum Verbrauch von mehr Energie anregen. Dies ist gefährlich, soll eine Gasnotlage im Winter abgewendet und gleichzeitig das Klima nicht über Gebühr belastet werden. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, warnte kürzlich im Rückblick auf Ende September: „Der Gasverbrauch ist zu stark angestiegen“ - sogar über den Durchschnittsverbrauch der Vorkriegsjahre. Die Versorger müssen ihren Kunden daher auch eigene Einspartipps geben und sie über Minderungspotenziale aufklären. Etwa darüber, welchen Spareffekt eine geringere Raumtemperatur hat.

Die Erwartungen der Verbraucherschützer

Das Vorkassieren der Umlage war bereits auf Kritik gestoßen, denn die Kunden geben ihren Versorgern damit de facto einen verkappten Kredit. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) äußerte Verständnis, dass Anbieter nach dem Zickzackkurs der Regierung einige Zeit brauchen, um die ständigen Veränderungen in der Verwaltung und Abrechnung zu verdauen.

Es könne aber nicht sein, dass das zu erstattende Geld lange auf den Konten der Versorger bleibe, warnte der vzbv. Man erwarte, dass die Unternehmen jedenfalls nicht bis zum Jahresende warteten. Die Kunden sollten ihre nächsten Abrechnungen detailliert durchgehen. Auch die Mehrwertsteuer-Senkung müsse so rasch wie möglich eingepreist werden.

Ausblick auf die Gaspreisbremse

Im Dezember soll der Staat für die Verbraucher laut Kommissionsvorschlag eine Einmalzahlung auf Basis des Abschlags zum September-Verbrauch leisten. Der zeitliche Bezug zum Frühherbst soll verhindern, dass der Konsum im Winter extra hochgetrieben wird, um mehr Unterstützung zu erhalten. Möglichst ab März soll dann die eigentliche Preisbremse für Haushalte und kleine Firmen greifen: Für 80 Prozent des Verbrauchs aus dem September 2022 wird ein Grundkontingent zu 12 Cent je Kilowattstunde übernommen. Darüber hat der deutlich höhere vertragliche Arbeitspreis Bestand.

Wie genau sie dieses zweistufige Modell in ihre Abrechnungspraxis übertragen sollen, ist bei vielen Versorgern noch unklar - etwa in Mainz oder Leipzig. Teils wird ein nochmals erhöhter Aufwand erwartet. In Cottbus gibt man sich skeptisch: „Wir sehen derzeit noch keinen klaren Weg, wie das Ganze funktionieren soll.“ EnBW erklärte: „Sobald die Vorschläge konkret ausgestaltet und gesetzlich verankert sind, wird die EnBW diese in der Preisgestaltung berücksichtigen.“

(zim/dpa)
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