Solingen Fragen zum Aldi-Bau

Solingen · Dass an der Neuenhofer Straße eine weitere Aldi-Filiale entsteht, obwohl die vorhandene Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, entspricht geltendem Baurecht, wie die Verwaltung jetzt auf eine Anfrage der Grünen in der Bezirksvertretung Burg-Höhscheid ausführte.

Für das Grundstück bestehe kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, so die Verwaltung in ihrer Antwort. Das Vorhaben sei danach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundfläche in die nähere Umgebung einfüge. Auch bisher sei dort mit dem Autohaus ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb ansässig gewesen. Überdies sorgen sich die Grünen um zusätzlichen Verkehr. Mit Lieferverkehr und zusätzlichen Fußgängern, die die stark befahrene Neuenhofer Straße überqueren, ist zu rechnen. Wie die Verwaltung erklärt, soll für die Fußgänger eine Insel errichtet werden, die das Überqueren gefahrlos ermöglicht. Der Investor muss die Kosten für die nötigen Umbauarbeiten tragen, sie werden auf circa 60 000 Euro beziffert.

Die Baugenehmigung für die neue Aldi-Filiale wurde inzwischen erteilt. Baubeginn kann erfolgen, wenn der Bauherr die Bürgschaft für die Straßenbaumaßnahme vorgelegt hat.

(aki)
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