Nachbarschaftsstreit in Villau Hahn Simaul kräht rechtskonform

Villau · Der Hahn von Rolf und Waltraud Moser darf weiter krähen. Eine Klage der Nachbarin hat das Amtsgericht Grevenbroich abgewiesen. Kläger-Anwalt Peter Wingerath behält sich eine Berufung vor.

„Super: „Ich bin glücklich, dass wir Simaul nicht ausgliedern oder irgendwo hin geben müssen“, lautete am Donnerstag die erste Reaktion von Waltraud Moser auf das Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich im „Hahnenstreit“ mit ihrer Nachbarin. Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt: Der Tenor des von Richterin Lena von Papen-Hubold verkündeten Urteils fällt eindeutig aus: Für die Zurückweisung der Klage war insbesondere der am 7. August erfolgte Ortstermin in Villau maßgeblich. Dabei wurde sogar vom Schlafzimmer der Klägerin und ihres bisher als Zeuge auftretenden Mannes dem Hahnenkrähen gelauscht. Dies sogar bei offenen Fenster, wobei die Richterin zu dem Schluss kamen, dass es sich bei dem dabei hörbaren Hahnenkrähen lediglich um „ein Nebengeräusch“ handele. Dieses sei auch nicht durch den kaum vorhandenen Autoverkehr in Villau überlagert worden, führte die Richterin aus. Die Beeinträchtigung, die der Klägerin hierdurch widerfahre, sei daher „nicht wesentlich“, so ihr Urteil. Dabei komme es nicht auf das subjektive Störungsempfinden an, maßgeblich sei vielmehr „das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen“, so das Gericht. Im konkreten Fall kommt es auf zwei Rechtsbegriffe an, wie Lena von Papen-Hubold bei einer mündlichen Verhandlung im April deutlich gemacht hatte. Neben der „Wesentlichkeit“ der vom Hahn ausgehenden Geräusche dürfen diese auch nicht „ortsüblich“ sein. Sind die Geräuschbelastungen „nicht wesentlich“, kommt es auf die Ortsüblichkeit eigentlich gar nicht mehr an. Gleichwohl machte das Gericht auch hierzu einige Ausführungen: Demnach handelt es sich um „ein stark ländlich geprägtes Gebiet“, wobei das „Gesamtgepräge dörflich sei“, sagte die Richterin. Nutztierhaltung sei hier „nicht ortsfremd“, was auch für Hobby-Nutzer gelte. Stattgegeben hat das Amtsgericht auch der so genannten Drittwiderklage, die Norbert Gand, Rechtsanwalt der Mosers, gestellt hatte. Die Konsequenz hieraus: Der Mann der Klägerin kann nicht mehr als Zeuge auftreten.

Rechtsanwalt Peter Wingerath, der die Klägerin vertritt, will das Urteil erst kommentieren, wenn es ihm schriftlich vorliegt. Eine Berufung, für die ein Monat Zeit bliebe, mag er nicht ausschließen. Ein Argument hierfür ist ihm zufolge allein schon, dass der von ihm gestellte Antrag, ein Sachverständigengutachten zur Lärmsituation einzuholen, unberücksichtigt geblieben ist. Eine Entscheidung, ob die Klägerin in Berufung geht, wird Wingerath zufolge Ende September fallen.

Norbert Gand zeigte sich erfreut, wenngleich nicht übermäßig überrascht von dem Urteil. Gand plädiert nach wie vor für eine Mediation, bei der zwischen Klägern und Beklagten die eigentliche Ursache für den seit Jahrzehnten währenden Streit beseitigt werden sollte. „Es geht nicht um den Hahn“, sagt er. Gand hatte den Vorschlag einer Mediation nach dem Ortstermin erneuert und zugleich einen Vergleichsvorschlag seines Kollegen Wingerath zurückgewiesen: „Der enthielt im wesentlichen nur das, was schon in der Klageschrift stand“.

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