Nachbarschaftsstreit in Villau Entscheidung im „Hahnenkampf“ steht bevor

Villau · Im Nachbarschaftstreit um den Hahn „Simaul“ von Rolf und Waltraud Moser fand am Mittwoch ein Ortstermin an der Hellenbergstraße in Villau statt. Vor dem Amtsgericht Grevenbroich geht es am 30. August weiter.

 Rolf Moser gestern Nachmittag mit seinem geliebten (Sperber-)Hahn „Simaul“, der im Mittelpunkt des Nachbarschaftsstreits steht.

Rolf Moser gestern Nachmittag mit seinem geliebten (Sperber-)Hahn „Simaul“, der im Mittelpunkt des Nachbarschaftsstreits steht.

Foto: Georg Salzburg(salz)

Der Nachbarschaftsstreit um den Hahn Simaul könnte auf die Zielgerade gehen. Am 30. August gibt es beim Amtsgericht Grevenbroich einen so genannten Verkündungstermin, wie Richterin Lena von Papen-Hubold am Mittwoch bei einem Ortstermin an der Hellenbergstraße bekannt gab. „Das kann ein Urteil sein, oder auch ein Beweisbeschluss, etwa zur Einholung eines Sachverständigengutachtens“, erläutert Rechtsanwalt Norbert Gand, der Rolf und Waltraud Moser vertritt, Simauls Eigentümer.

Die leben seit Jahrzehnten Tür an Tür mit der Klägerin und ihrem als Zeuge auftretenden Mann - dem Norbert Gand durch eine so genannte Drittwiderspruchsklage die Eigenschaft als Zeuge nehmen möchte. Bei dem Ortstermin wollte sich die Richterin aus eigenem Augenschein über die Gegebenheiten informieren und lernte dabei auch den in einem Stall untergebrachten Simaul kennen. Während einer mündlichen Verhandlung im April hatte sie der Klägerin aufgegeben, die als zu laut und zu häufig beanstandeten Hahnenschreie zu protokollieren. Was die Klägerin und ihr Mann auch taten. In denkwürdiger Erinnerung bleiben dürfte den beiden Protokollanten unter anderem die Nacht vom 1. auf den 2. Mai: Wörtlich heißt es dazu: „Am 2. Mai begann der Hahn um 3.05 Uhr zu krähen und krähte 13 Mal bis 3.10 Uhr. Der Hahn krähte dann weiter um 4.02 Uhr 15 Mal bis 4.05 Uhr. Erneut krähte der Hahn um 4.29 Uhr 15 Mal bis 4.34 Uhr.“ Dem von Klägerseite angelegten Protokoll zufolge hätte der Hahn allein zwischen 3.05 und 5.44 Uhr insgesamt 108 Mal gekräht - was noch nicht einmal die gesamte nächtliche Leistung ausmacht. Simaul meldete sich auch beim Ortstermin zu Wort. Eine Rechtsreferendarin spielte dem Hahn auf ihrem Handy vorhandene Hühnertöne vor, die Simaul zumindest dazu drängten, sich vernehmbar zu machen.

Der Ortstermin umfasste insbesondere das Schlafzimmer der Klägerin und ihres Mannes: Immerhin behaupten die ja, dass Simaul nachts und selbst bei geschlossenen Fenstern unerträglich laut sei. Was aus der Sicht von Norbert Gand durch den Ortstermin widerlegt ist. Für Gand handelt es sich beim Gebaren Simauls „selbst bei offenen Fenstern und offener Tür allenfalls um ein Nebengeräusch.“ Peter Wingerath, Anwalt der Klägerin, räumt ein, dass es die Schreie nicht übermäßig laut gewesen sein mögen, bezweifelt indes, ob sie „repräsentativ“ sind.

Auf den Vorschlag der Richterin, die gestrige Verhandlung entweder bei den Mosers oder den Klägern weiterzuführen, mochte sich keine der Parteien einlassen. Die Unterredung musste schließlich auf der Straße beziehungsweise dem Vorhof der Klägerin geführt werden. An den Positionen der Parteien hat der gestrige Ortstermin nichts geändert. Norbert Gand fordert nach wie vor eine Klageabweisung, da eine etwaige Geräuscheinwirkung durch den Hahn keinesfalls „wesentlich“ sei, wie es das Gesetz erfordert. Peter Wingerath hat die Hoffnung, den Streit im Wege eines Vergleichs beizulegen, nach wie vor nicht aufgegeben.

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