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Remscheid Verfahren gegen rechten Schläger eingestellt

Remscheid · Anfang März war es vor einem Info-Abend zu einem geplanten Flüchtlingsheim in Remscheid zu Handgreiflichkeiten gekommen. Ein Pro-NRW-Anhänger hatte den Vorsitzenden des Behindertenbeirats geohrfeigt. Jetzt wurde das Verfahren eingestellt.

Demonstranten von Pro NRW und "Remscheid tolerant" geraten aneinander
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Ein gutes halbes Jahr nach den Demonstrationen vor dem Gemeindezentrum der evangelischen Kirche am Hasten hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Körperverletzung gegen Thomas S. eingestellt. "Die Erhebung der öffentlichen Klage ist nicht von öffentlichem Interesse", begründet die Anklagebehörde ihren Schritt gegenüber dem Opfer. "Die Körperverletzung war nicht erheblich, ein bleibender Schaden ist nicht zu erwarten... darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtige Anliegen der Allgemeinheit."

Am 5. März war es zu Handgreiflichkeiten gekommen, als vor dem Gemeindehaus, in dem eine Information zur Flüchtlingsunterbringung geplant war, Demonstranten von Pro NRW und "Remscheid tolerant" aufeinander trafen. Der Vorsitzende des Behindertenbeirats, Karl-Heinz Bobring, war mit einem Transparent auf eine Gruppe von Pro NRW-Sympathisanten zugegangen und daraufhin von einem rechten Demonstranten ins Gesicht geschlagen worden. Für Bobring selbst ist diese Entscheidung "absolut unverständlich und besorgniserregend". Vor dem Hintergrund des derzeitigen Geschehens - "In Deutschlang brennen Asylunterkünfte, Bürgermeister werden bedroht und treten deswegen zurück" - sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft "eine verpasste Chance mehr, eine klare Stellungnahme der Strafverfolgungsbehörden abzugeben", schreibt Bobring in seiner Erwiderung.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Wolf-Tilmann Baumert, spricht von einer "Sachentscheidung" eines seiner Kollegen. Bei dem Schläger sei nach der Tat ein Promillewert von etwa drei gemessen worden. "Da bewegen wir uns in den Bereich der Schuldunfähigkeit." Nach der Erwiderung des Opfers werde der Fall aber nochmal genauer geprüft. Eine Wiederaufnahme sei möglich.

Bei der besagten Demo hatte es weitere Strafanzeigen gegen zwei Ratsmitglieder gegeben. Gegen Thorsten Pohl (Pro Deutschland) und Fritz Beinersdorf (Die Linke). Die von der evangelischen Gemeinde erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen Pohl ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen worden. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Fritz Beinersdorf hingegen, der mit dem Stinkefinger in Richtung der Pro NRW-Gruppe gezeigt haben soll, wurde nach einer Anzeige von Pro NRW-Mitgliedern von der Staatsanwaltschaft angeklagt und vor dem Amtsgericht zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt, die aber unter Strafvorbehalt gestellt, also zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beinersdorf will in Berufung gehen.

(bu)
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