Radevormwald Mann rastet aus und beleidigt Polizisten - das wird teuer für ihn

Radevormwald · Regelrecht ausgerastet war ein 40-Jähriger an einem späten Abend im Juli 2018 in seiner Rader Wohnung. Auslöser war ein Streit mit seiner Freundin. Der eskalierte derart, dass der große und kräftige Mann die Möbel kurz und klein schlug.

Mitbewohner im Haus alarmierten, aufgeschreckt vom Lärm, die Polizei. Als Polizeibeamte an der Wohnungstür klingelten, öffnete ihnen der wütende Mann - und gab den Blick frei auf die verwüstete Wohnung.

Ein Nachspiel vor dem Wipperfürther Amtsgericht hatte der gewalttätige häusliche Streit jetzt, weil die Polizisten nach der ersten Ermahnung zur Ruhe schon kurz darauf ein zweites Mal kommen mussten, wieder herbeigerufen von aufgestörten und wegen des anhaltenden Lärms zornigen Nachbarn. Diesmal brachten die beiden Polizisten zwei Kollegen mit, denn sie hatten, nichts Gutes ahnend, Verstärkung angefordert. Die Ahnung erwies sich als richtig: Der Mann wehrte sich unter übelsten Beschimpfungen mit Händen und Füßen gegen seine Festnahme.

Die Anklage gegen ihn lautete auf Widerstand und Beleidigung. Im Gerichtssaal gab sich der 40-Jährige reumütig. Er sei so betrunken gewesen, dass er sich nicht an alles erinnern könne, räume aber ein, dass er mit der Freundin gestritten, die Möbel demoliert und womöglich auch die Beamten beleidigt habe, wenn er auch die Details nicht mehr im Gedächtnis habe. Schließlich habe er an dem Abend drei Flaschen Weinbrand getrunken. Das passte allerdings nicht zum Ergebnis eines Alkotests: Demnach hatte der nach eigenen Angaben nicht alkoholgewohnte Mann zum Tatzeitpunkt rund 1,4 Promille im Blut. Nach über zwei Litern Weinbrand - eine lebensgefährliche Dosis - hätte der Wert deutlich darüber liegen müssen. Den "Filmriss" nahm ihm der Richter deshalb nicht ab.

Auch eine als Zeugin geladene Polizeibeamtin sagte aus, dass der Mann zwar angetrunken gewesen sei, er habe sich aber noch klar ausdrücken können - auch in seinen Beleidigungen. Die hatte er im Streifenwagen fortgesetzt, der ihn schließlich von Rade nach Gummersbach in eine Ausnüchterungszelle gebracht hatte. "Sie waren nicht so betrunken, dass Sie nicht mehr Herr Ihrer Sinne gewesen wären", sagte der Richter. Ein Zustand verminderter Schuldfähigkeit sei auszuschließen.

Bei der Urteilsfindung spielten zahlreiche Vorstrafen eine belastende Rolle. Überwiegend handelte es sich bei seinen früheren Straftaten nicht um Gewalt-, sondern um Vermögensdelikte, die er begangen hatte, um seine Drogensucht zu finanzieren. Inzwischen war er in einer Langzeit-Therapie. In der Nacht, als er seine Wohnung "zerlegte", wie die Polizeibeamtin das nannte, hatte er noch unter laufender Bewährung gestanden. Inzwischen habe der 40-Jährige aber "die Biege bekommen", sagte sein Verteidiger. Er sei frei von Drogen und trinke nicht. Von der damaligen Lebensgefährtin, die schlimmen Einfluss auf ihn gehabt habe, habe er sich getrennt. Außerdem sei es ihm gelungen, eine Stelle als Hilfsarbeiter zu finden.

Der Richter entschied auf eine Geldstrafe. Sie dürfte den 40-Jährigen, der bisher von Hartz IV lebte, empfindlich treffen: 3000 Euro (120 Tagessätze à 25 Euro) muss er zahlen. Allerdings kann er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(bn)
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