Glücksspiel in Neuss Zäher Kampf gegen die Spielhallen

Neuss · Die Stadt möchte die Zahl der Spielhallen auf fünf reduzieren. Dagegen wurden 41 Klagen am Verwaltungsgericht eingereicht. In etlichen Fällen entschied die Kammer für die Glücksspielbetreiber, doch die Stadt bleibt optimistisch.

Stadt Neuss führt einen zähen Kampf gegen die Spielhallen
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Der Versuch der Stadtverwaltung, die Zahl der Spielhallen im Stadtgebiet von 27 auf fünf drastisch zu reduzieren, erweist sich als ein mühsames Geschäft. „Die Stadt Neuss hält am Ziel einer größtmöglichen Reduzierung fest“, betont Ordnungsdezernent Holger Lachmann. Doch die beiden Gerichtstermine, die in dieser Sache schon durchgefochten werden mussten, machen aus seiner Sicht  deutlich „dass die derzeitige Rechtslage für die Stadt Neuss und andere Kommunen den Vollzug der Schließung schwierig gestaltet.“ 

Das schließt Teilerfolge der Verwaltung nicht aus. Ende Juni sollen nach Angaben der Stadt vier Spielhallen schon geschlossen sein. Und wenn die Betreiber von einer Berufung absehen, werden es sogar sechs sein.

Mit der Schließung der Spielhallen setzt die Stadt die Vorgaben aus dem schon 2012 verabschiedeten Glücksspielstaatsvertrag des Landes durch. Fünf Jahre räumte der Gesetzgebern den Betreibern solcher Vergnügungsstätten als Übergangsfrist ein, dann wurde auch die Stadt zum Neuss zum Handeln gezwungen. 2021 soll das angestrebte Ziel erreicht sein.

Die Stadt fühlt sich vom Land bei diesen Bestrebungen ein wenig alleine gelassen. Eine Regelung, wie die sich zuspitzende Konkurrenzsituation aufgelöst werden soll, hat der Gesetzgeber nicht getroffen, moniert die Verwaltung. Hinzu kommt, dass 2016 zwar ein Erlass des Landes mit Hinweisen zur Umsetzung veröffentlicht wurde –   aber nichts, was zu „Rechts- und Anwendungssicherheit in den Kommunen führt.“ Nur einen Losentscheid bei einer Auswahl der verbleibenden Spielstätten wurde ausgeschlossen.

So musste die Stadt die Auswahlkriterien zur Absicherung ihrer Schließungsbescheide selbst entwickeln – und hatte damit vor dem Verwaltungsgericht wenig Glück. Die Abwägungsentscheidung wurde als rechtsfehlerhaft angesehen und das Auswahlverfahren für fehlerhaft erklärt Folge: Sechs Bescheide - Zulassungen genauso wie Schließungsverfügungen – mussten aufgehoben werden. Für sechs Hallen an fünf (von zwölf) Standorten muss jetzt unter Umständen ein neues Auswahlverfahren angeschoben werden. Im Fall von acht Hallen (an drei Standorten) ist eine Berufung gegen die Schließungsverfügung noch möglich. Im Fall von vier Standorten mit 13 Einrichtungen sind die Verfahren so gut wie erledigt. Zum Beispiel, weil man sich mit zwei Betreibern einigen konnte die Zahl der Betriebe in unmittelbarer Nachbarschaft von vier bezeihungsweise sechs bis Mitte 2021 auf die zulässige Zahl von einer Spielstätte zu reduzieren.

Gegen die drohende Schließung hatten sich die Betreiber aller 27 Speilstätten zunächst gewehrt, in dem sie eine Härtefallregelung für sich forderten. Dem wurde in den seltensten Fällen stattgegeben. Im weiteren verlauf gingen gegen das Vorgehen der Stadt nicht weniger als 41 Klagen ein. 26 davon wurden Anfang Mai verhandelt, und nur in 15 Fällen zugunsten der Stadt entschieden.

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