Jobcenter-Mord in Neuss Staatsanwalt beantragt lebenslange Haft

Düsseldorf · Im Prozess um den Mord an einer Mitarbeiterin Irene N. im Jobcenter von Neuss hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den 52 Jahre alten Angeklagten Ahmed S. gefordert.

Erster Tag im Neusser Jobcenter-Mord-Prozess
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Das Opfer habe nicht mit einem Angriff gerechnet, sagte der Vertreter der Anklage am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht. Auch die drei Vertreter der Nebenkläger plädierten auf eine lebenslange Strafe wegen Mordes. Nebenkläger sind die Eltern, der Ehemann und der elf Jahre alte Sohn des Opfers. Die Anwältin der 76 und 78 Jahre alten Eltern meinte: "Die Tat hat nicht nur das Opfer getötet, sondern auch meinen Mandanten das Herz gebrochen".

Der 52-jährige Angeklagte hatte gestanden, die Sachbearbeiterin im September 2012 in dem Arbeitsamt erstochen zu haben. Die Frau hatte mit ihm gesprochen, da sein eigentlich zuständiger Sachbearbeiter nicht da war. Ahmed S. hatte vor Gericht gesagt, er sei wütend und verängstigt gewesen, da er den Missbrauch seiner persönlichen Daten durch die Behörde vermutete. Der Staatsanwalt sprach von "einem krassen Missverhältnis zwischen Anlass und Tat". Nach der Bluttat waren die Sicherheitsmaßnahmen in Jobcentern auf breiter Front überprüft worden.

Der 52-Jährige war kurz nach der Tat im vergangenen September in der Nähe des Jobcenters festgenommen worden. In seiner Vernehmung hatte er die Tat zugegeben, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Dem hielt die Anklage entgegen: "Wer mehrfach wuchtig in den Oberkörper sticht, muss mit dem Tod rechnen." Ein Gerichtsmediziner hatte ausgesagt, ein Stich habe die Frau vollständig durchbohrt. Es seien mehrere innere Organe verletzt und die Hauptschlagader durchstochen worden. Die 32-Jährige sei von innen verblutet.

Angeklagter schuldfähig

Ahmed S. muss mit der Höchstrafe einer lebenslangen Haft rechnen. Zwei Gutachter hatten dem 52-jährigen Angeklagten bereits während des Prozesses Schuldfähigkweit bescheinigt. Nach Ansicht der Experten gibt es keine Hinweise auf eine psychische Störung.

Die Verteidiger von Ahmed S. hatten den ersten Gutachter vergeblich abgelehnt. Es gebe deutliche Hinweise auf eine paranoide Störung ihres Mandanten, erklärten die Anwälte. Sie gingen von einer erheblichen Persönlichkeitsstörung aus und forderten ein weiteres Gutachten. Das bekamen sie auch. Allerdings bestätigte das zweite Gutachten die Ergebnisse des ersten.

In dem Prozess sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Am Donnerstag geht der Prozess weiter.

(lnw/url/top/csi)
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