Neuss Jetzt doch Prozess wegen Laser-Attacke

Neuss · Das Flugzeug vom Typ A 330 war an jenem Juliabend 2010 im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen, als es über Weckhoven der Strahl eines Laserpointers traf. Drei Brüder, dringend tatverdächtig und am Ende geständig, wurde festgenommen und kommen vor Gericht. Aber erst im zweiten Anlauf. Denn nachdem ein Neusser Amtsrichter im Oktober die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt hatte, ließ jetzt das Landgericht Düsseldorf auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft, die Anklage zu und eröffnete das Verfahren. Termin vor dem Jugendschöffengericht in Neuss ist jetzt am Donnerstag, 9. Februar.

 Die sichergestellte Tatwaffe: ein Laserpointer mit grünem Licht.

Die sichergestellte Tatwaffe: ein Laserpointer mit grünem Licht.

Foto: Polizei

Das Amtsgericht Neuss hatte die Eröffnung eines Verfahrens mit der Begründung abgelehnt, dass nicht zu ermitteln sei, welcher der beiden Brüder, gegen die am Ende Anklage erhoben wurde, den Laserpointer überhaupt benutzt und sich so strafbar gemacht hat. Im Zweifel, so die Argumentation, müsste für die Angeklagten geurteilt werden — also Freispruch. Das Landgericht wiederum begründet seine Entscheidung damit, dass zumindest ein hinreichender Tatverdacht dafür besteht, "dass beide Angeklagte als Mittäter gemeinschaftlich den Laserpointer bedient hätten".

(NGZ)
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