Neuss Kein Prozess nach Laser-Attacke

Neuss · Die Festnahme von zwei Weckhovenern war ein Glücksfall für die Polizei. Endlich wurde jemand festgesetzt, der mit einem Laserpointer ein Flugzeug blenden wollte. Doch das Neusser Amtsgericht lehnt eine Hauptverhandlung ab.

 Laserpointer - wie der bei den angeklagten Brüdern sichergestellte - sind für Jets im Landeanflug eine echte Gefahr.

Laserpointer - wie der bei den angeklagten Brüdern sichergestellte - sind für Jets im Landeanflug eine echte Gefahr.

Foto: Polizei

Es war ein seltener Fahndungserfolg: Im Juli 2010 machte die Polizei in Weckhoven drei junge Männe dingfest, die einen Airbus A 330 im Landeanflug auf Düsseldorf mit einem Laserpointer zu blenden versucht hatten. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Doch Richter Heiner Cöllen vom Amtsgericht Neuss lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Begründung: Es sei nicht ermittelt, wer der beiden Brüder, gegen die die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage erhob, sich überhaupt strafbar gemacht hat. Weil die Laserattacke keinem direkt nachzuweisen sei, müsste er im Zweifel für die Angeklagten urteilen — und sie freisprechen.

Die Reaktionen auf den Beschluss fielen unterschiedlich aus. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, so ihr Sprecher Christoph Kumpa, legte umgehend Beschwerde ein. Ob man diese aufrechterhält, soll von einer Prüfung der Akte in der kommenden Woche abhängig gemacht werden. So lange ist der Beschluss nicht rechtskräftig. Demzufolge äußert sich Gordon Spitzer, Anwalt des mit 21 Jahren jüngeren Angeklagten, zurückhaltend. Aber er glaubt, dass das Neusser Amtsgericht seine Hausaufgaben gemacht hat. "Wenn Richter Cöllen das so sieht, der ja durchaus berüchtigt ist, hat das schon Gewicht", sagte er.

Das Amtsgericht hatte den Fall in der Tat auch deswegen umfassend geprüft, weil einerseits diese Laser-Attacken auf Flugzeuge zunehmen, andererseits die Täter in fast allen Fällen in der Dunkelheit abtauchen und nicht zu ermitteln sind. Der Fall in Weckhoven — ein Glücksfall für Polizei und Staatsanwalt. Entsprechend groß das öffentliche Interesse an der Aufarbeitung.

Zunächst war Richter Cöllen ganz und gar nicht davon überzeugt, dass ein kaum mehr als fingerlanger "Pointer" geeignet sein kann, einen in 1300 Meter Höhe anfliegenden Passagierjet zu gefährden. Er gab ein Gutachten in Auftrag, das zu dem Ergebnis kommt: Das beschlagnahmte Gerät ist — auf Menschen gerichtet — "konkret gefährlich". Also war seine Verwendung geeignet, so Cöllen, "den Piloten der Airberlin-Maschine und den des Polizeihubschraubers Hummel nachhaltig zu beeinträchtigen und auch am Augenlicht zu verletzen." Das sei von dem Täter auch einkalkuliert worden.

Wer der beiden angeklagten Brüder letztlich aber auf die Flugzeuge sogar mehrfach anlegte, sei auch mit dem mittels Wärmebildkamera aufgenommenen Polizeivideo nicht zu klären. Die Aussage der Brüder gegenüber der Polizei "Wir haben Scheiße gebaut", wie Cöllen das Geständnis aus der Akte zitiert, sei als Nachweis für den jeweiligen Tatbeitrag ungenügend.

(NGZ)
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