Suizid des Beschuldigten Ermittlungen um Missbrauchsfälle in Therapiepraxis beendet

Neuss · Monatelang recherchierten Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Physiotherapeuten aus Neuss, dem sie sexuellen Missbrauch und sexuelle Nötigung von Patientinnen „unter Ausnutzung eines Beratungs-/Behandlungsverhältnisses“ vorwerfen, jetzt mussten sie die Akte schließen, ohne dass es zu einem Strafverfahren kommt.

 Die Polizei hatte Ermittlungen eingeleitet (Symbol-Bild).

Die Polizei hatte Ermittlungen eingeleitet (Symbol-Bild).

Foto: Michael Scholten

Der Beschuldigte, gegen den nach Angaben der Polizei schon ein Berufsverbot verhängt wurde, hat seinem Leben selbst ein Ende gesetzt. Eine Obduktion schloss jede Fremdeinwirkung aus. „Der Druck war wohl zu groß geworden“, sagt Polizeisprecherin Daniela Dässel.

Selbsttötungen sind in der Regel nicht Gegenstand von Presseveröffentlichungen, sodass auch die Polizei keine offizielle Nachricht absetzte. Doch Dässel spricht von „etlichen Geschädigten“, sodass die Redaktion doch von einem berechtigten öffentlichen Interesse an einer Berichterstattung ausgeht.

Die betroffenen Frauen – die genaue Anzahl nennt die Polizei nicht – erhalten nun von der Staatsanwaltschaft einen Einstellungsbescheid. Damit ist das Verfahren formal beendet. Sie sind aber auch eingeladen, sich an die Opferschutzbeauftragten der Polizei zu wenden. „Das mit sich alleine ausmachen zu wollen, ist nie gut“, sagt Dässel.

Viele der Frauen hatten sich der Polizei nicht von sich aus anvertraut. Auf sie kamen die Ermittler erst, als sie aufgrund erster Tatvorwürfe und nach einem stichhaltigen Anfangsverdacht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft den Terminkalender der Praxis nach „auffälligen“ Terminierungen – zum Beispiel am Abend vor Praxisschluss – durchforsten und auch Patientenakten einsehen konnten.

Ohne Beschuldigten gibt es keinen Prozess, doch Polizei und Staatsanwaltschaft sprechen trotzdem von einem erfolgreichen Ermittlungsverfahren. Die Aussagen zu den Vorwürfen, sagt Dässel, seien ja nun aktenkundig.

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(-nau)
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