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Rheurdt Streit um 470,05 Euro Anwaltskosten

Rheurdt · Im Konflikt mit dem Bürgermeister hatte die Grünen-Fraktion in Rheurdt Dienste einer Bocholter Kanzlei in Anspruch genommen. Das Geld will sie nun aus öffentlichen Mitteln ersetzt haben. Die Verwaltung sieht dazu keinen Anlass.

 Klaus Kleinenkuhnen, Bürgermeister der Gemeinde Rheurdt.

Klaus Kleinenkuhnen, Bürgermeister der Gemeinde Rheurdt.

Foto: Klaus Dieker

Die Misshelligkeiten zwischen der Fraktion von Bündnis 90/Grüne im Rheurdter Rat und Bürgermeister Klaus Kleinenkuhnen gehen in eine weitere Runde. Der Hauptausschuss am 28. Januar muss darüber beraten, ob die Grünen einen Anspruch darauf haben, Anwaltskosten aus der Gemeindekasse ersetzt zu bekommen.

Diese Kosten fielen an, weil die Fraktion unter der Führung der Vorsitzenden Elke Währisch-Große dem Bürgermeister vorwarf, einen Auftrag zur Vorbereitung des Dorfentwicklungsplanes widerrechtlich erteilt zu haben. Anlass war eine Bestandsanalyse des Architekten Jochem Bellinger (die RP berichtete).

Zwar ging die Auseinandersetzung nie vor Gericht, doch gab es zwischen der Grünen-Fraktion und der Verwaltung einen Schriftwechsel. Auch der Kreis Kleve wurde eingeschaltet. Unterm Strich, so schreiben die Grünen in ihrem Antrag vom 2. Januar, seien für die Fraktion 470,05 Euro für die Dienste einer Bocholter Anwaltskanzlei angefallen. Angesichts eines Budgets von 760 Euro sei das viel Geld. Die Grünen beantragen daher, dass die Anwaltskosten von der Gemeinde beglichen werden. Die Verwaltung sieht dafür keinen Grund. Sie empfiehlt dem Ausschuss, den Antrag abzulehnen. In der Beschlussvorlage für den Hauptausschuss verweist die Gemeinde auf die Tatsache, dass der Kreis Kleve, den die Grünen als Aufsichtsbehörde um Stellungnahme gebeten hatten, dem Bürgermeister voll und ganz Recht gab. Die Vergabe des Auftrages sei in keiner Weise eine Rechtsverletzung gewesen. Die Frage, ob die Gemeinde nun zahlen muss oder nicht, beschäftigt inzwischen auch die Kreisverwaltung in Kleve. Sie hat sich bereits am 11. Dezember mit einem Schreiben zu dem Thema geäußert. Darin zeigt sich, dass die Rechtslage kniffelig ist. Grundsätzlich hätten Ratsfraktionen das Recht, eine solche Kostenübernahme zu beantragen. Doch weiter heißt es: "Es muss bei der Auseinandersetzung jedoch überhaupt um die Verteidigung innerorganisatorischer Kompetenzen gegangen sein. Die Verfolgung subjektiver Rechte genügt ebenso wenig wie die Geltendmachung einer bloß objektiven Rechtswidrigkeit der im Einzelnen angegriffenen Handlung oder Unterlassung."

Klaus Kleinenkuhnen bringt Licht ins Juristendeutsch: "Das bedeutet, eine Erstattung ist nicht möglich, wenn nur eine einzelne Fraktion eine solche Rechtsberatung einholt. Das müsste der gesamte Rat tun." Daher sieht Kleinenkuhnen "keinen Zugriff auf die Gelder. Schon gar nicht vor dem Hintergrund unserer Haushaltssituation." Anders sieht es Frank Hoffmann von den Grünen: "Wir sind der Auffassung, dass solche rechtlichen Beratungen die Kommunen übernehmen. Wir warten nun ab, wie die Debatte im Ausschuss läuft."

(RP/ac)
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