Mönchengladbach Wodkatrinker schlug Ehefrau und berief sich auf Gedächtnislücken

Mönchengladbach · Der Mönchengladbacher (45) musste gestern wieder einmal vor Gericht erscheinen, weil er nach reichlich Wodkagenuss im September 2013 in seiner Wohnung ausgerastet war und seine Ehefrau mit Schlägen traktiert hatte. Offenbar stand er ohne Methadon, aber mit viel Alkohol im Blut, unter hohem Suchtdruck.

Als ihm die Wohnungstür nicht geöffnet wurde, trat er sie ein. Deshalb musste sich der 45-Jährige gestern unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe nicht, berief sich jedoch auf alkoholbedingte Gedächtnislücken.

Die Ehefrau belastete den Partner. "An dem Samstag sollte er keinen Wodka trinken. Aber an dem Tag war er noch betrunkener als sonst. Ich habe mich hinter der Badezimmertür versteckt. Da hat er auch diese Tür eingetreten", erinnerte sich die Ehefrau im Gerichtssaal. "Aber die hab' ich direkt reparieren lassen", rief der Angeklagte eifrig dazwischen.

Nach dem Vorfall sollte der aggressive Ehemann nicht wieder in die Wohnung zurückkehren. "Aber inzwischen haben wir uns wieder versöhnt. Wir haben doch eine Tochter und eine Enkelin", erklärte die Ehefrau gestern. Auch der gemeinsame Hund habe sie schließlich wieder zusammengeführt.

Ein Nachbar (62) schilderte anschließend, wie er den Angeklagten als "ausrastenden Rambo" erlebt habe: "Ich saß an dem Septembersamstag auf meiner Terrasse und blickte auf den Balkon des Angeklagten. Dann hörte ich Schreie." Kurz danach habe der Angeklagte seine Ehefrau aus dem Wohnzimmer geschubst, sie dabei mit Schlägen verfolgt und gegen die Balkonwand gedrückt. Er habe mit Rufen auf sich aufmerksam gemacht, so der Nachbar. Dann sei die Ehefrau im Wohnzimmer verschwunden. Als er am nächsten Tag vor seiner Haustür stand, habe er erneut Hilfeschreie aus der Wohnung des Angeklagten gehört, ergänzte der Zeuge seine Aussage. Dann sei das Ehepaar auch auf die Straße gelaufen. Wieder habe der Mann seine Frau verprügelt. Der Nachbar forderte den Angeklagten auf, die Frau in Ruhe zu lassen und rief die Polizei. Darauf habe ihn der Ehemann mit "du Penner" und "du Krüppel" beleidigt. "Der wollte mit der Hundeleine auf mich einschlagen", so der Nachbar. Im Gerichtssaal reagierte der Angeklagte darauf gestern mit puterrotem Kopf und laut schreiend: "Ist der bescheuert! Ich hab' auf keinen eingeschlagen!"

Am Ende verurteilte das Gericht den mehrfach vorbestraften Ehemann wegen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung zu 14 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Er muss an einem Antiaggressionstraining teilnehmen, Drogenscreenings absolvieren und am Methadonprogramm teilnehmen.

(RP)
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