Mönchengladbach Straßensanierung: Zahlen Bürger zu viel?

Mönchengladbach · Für 265 000 Euro soll ein Abschnitt der Bahnstraße saniert werden. Die Stadt sagt: aus Gründen der Gefahrenabwehr. Dennoch sollen die Grundstückseigentümer zahlen. Das aber ist rechtlich umstritten.

Werden Grundstückseigentümer gesetzeswidrig zur Kasse gebeten? Das befürchtet Erich Oberem von der Freien Wählergemeinschaft. "Weil die Stadt nicht in der Lage ist zu sparen, versucht sie auf immer mehr Wegen, dem Bürger in die Tasche zu greifen." Jüngstes Beispiel laut Oberem: Straßensanierungen. "Es scheint, als würde die Stadt aus der Finanznot heraus die Bürger jetzt bei allen Straßensanierungen in die Pflicht nehmen wollen. Bahnstraße, Einruhrstraße, Färberstraße — das sind nur drei Beispiele."

Für 265 000 Euro sollen an der Bahnstraße zwischen der Einmündung Engelsholt und der Monschauer Straße Bäume gefällt, die Schäden im Gehweg beseitigt und eine Bushaltestelle eingerichtet werden. In der entsprechenden Beratungsvorlage heißt es gleich zweimal, die Maßnahme sei aus "Gründen der Gefahrenabwehr (...) unabweisbar notwendig". Gleichzeitig soll ein Teil der Sanierungskosten aber auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Nach einer ersten groben Schätzung liegen die Beiträge zwischen 800 und 1000 Euro für zweigeschossige Häuser. "Ich bin skeptisch, ob das rechtens ist", sagt Oberem. "Wenn die Sanierung der Gefahrenabwehr dient, dürfen die Kosten nicht umgelegt werden." Zulässig sei dies nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) nur, wenn der Umbau einen wirtschaftlichen Vorteil für die Eigentümer bedeute.

Unglücklich formuliert sei die Beratungsvorlage, räumt die Stadt ein. "Der Straßenumbau und die Erneuerung des offensichtlich stark beschädigten und verschlissenen Straßenraumes sind aus Gründen der Verkehrssicherheit an der Bahnstraße notwendig", sagt Stadtsprecher Wolfgang Speen. "Beitragspflichtig nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Erneuerung der Parkstände und des Gehweges an der Südseite der Straße." Die gesetzlichen Voraussetzungen seien hierbei erfüllt, da es sich um eine Erneuerung und daher Verbesserung der Situation handele, von denen alle Anwohner profitierten. "Laut KAG sind die Anlage von Geh- und Radwegen, Parkstreifen und Grünanlagen, soweit sie Bestandteil der Erschließungsanlagen sind, beitragspflichtig", betont Speen. Dies träfe im Fall der Bahnstraße zu. Nicht abgerechnet würden dagegen der neue Radstreifen und eine neue barrierefreie Bushaltestelle, die den größeren Teil der Umbaumaßnahme erfasse. "Wir prüfen, ob auch die zu fällenden Bäume, die zu den Straßenschäden geführt haben, beitragspflichtig sind."

Bezirksvorsteher Arno Oellers (CDU) steht hinter der Maßnahme. "Die Stadt musste wegen Grundstücksschäden bereits 150 000 Euro Schadenersatz an die Anwohner zahlen", sagt Oellers. "Wenn wir jetzt nur die Bäume fällen und erst in fünf Jahren die Straße sanieren würden, würde es teurer für die Eigentümer."

(RP/ac)
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