Mönchengladbach Raub: Sieben Jahre Haft

Mönchengladbach · Weil er ein Juweliergeschäft überfallen hatte, wurde gestern ein Gladbacher (22) verurteilt.

Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hat die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts jetzt einen Gladbacher (22) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Ohne erkennbare Gefühlsregung hatte der Angeklagte auf das Urteil reagiert.

Verfolgungsjagd

Nach dem Geständnis des 22-Jährigen und der Aussage des Opfers war klar, dass der Angeklagte damals mit einem Komplizen in das Rheydter Juweliergeschäft an der Bahnhofstraße eingedrungen war. Eine Angestellte wurde mit Pfefferspray angegriffen. Das Opfer erlitt durch den Einsatz des Sprays eine starke Augenreizung. Die Räuber rafften ein Tablett mit goldenen Trauringen an sich und verließen fluchtartig das Geschäft. Der Wert der Beute wurde später mit 12 000 Euro angegeben. Doch die dreisten Täter hatten Pech. Sie konnten sich nicht allzu lange an der Beute erfreuen. Eine Tochter des Inhabers verfolgte die flüchtenden Räuber und entriss dem Komplizen einen Rucksack. Dabei wurden zwei Möbelpacker auf die Verfolgungsjagd aufmerksam. Sie vereitelten die Flucht und beteiligten sich an der Verfolgung. Wenig später wurden die Schmuckdiebe festgenommen. Den größten Teil der Beute erhielt der Inhaber des Juweliergeschäfts zurück. Der jüngere Mittäter musste sich anschließend vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Er erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Dagegen wurde der 22-jährige Angeklagte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen wurde bekannt, dass der Gladbacher bereits als Kind und Jugendlicher als Intensivtäter aufgefallen war. Offensichtlich hatte er , obwohl mit hoher Intelligenz begabt, immer wieder die Schule geschwänzt. Das Jugendamt hatte den Angeklagten, der inzwischen in Neuss lebte, zu Gastelternnach Uruquay geschickt. Nach der zweijährigen Jugendmaßnahme war klar, dass der Angeklagte dort nie in einer Schule aufgetaucht war. Bei Besuchen hatte er offensichtlich den Eindruck eines fleißigen Schülers gemacht. Trotzdem war es ihm damals gelungen, Spanisch zu lernen - ohne je in einer Schule des Gastgeberlandes gewesen zu sein. Kaum zurück - tauchte er nur ein paar Monate später bei dem Rheydter Raubüberfall als Täter auf.

Trotz häufigen Cannabis-Konsums sei der 22-Jährige strafrechtlich voll verantwortlich, so das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens. Sieben Jahre Haft hieß es für den vorbestraften Angeklagten. "Bei der nächsten Verurteilung droht Sicherungsverwahrung", warnte der Kammervorsitzende Helmut Hinz am Ende der Urteilsbegründungl

(RP)
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