Meerbusch Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher

Düsseldorf · Für Bezieher von Hartz-IV und Wohngeld gelten vom 1. Juli an im Kreis neue Obergrenzen. In geheimer Abstimmung votierte eine knappe Mehrheit der Mitglieder des Kreissozialausschusses für Richtwerte, die künftig – auch bei Rechtsstreitigkeiten – definieren sollen, welcher Wohnraum für diese Menschen "angemessen" und von der öffentlichen Hand zu bezahlen ist. Die Opposition aus SPD, Grünen, UWG und Linke hatte die Werte vehement abgelehnt und das mit Webfehlern des zugrunde liegenden Gutachtens begründet. Doch für die Erstellung eines alternativen Gutachtens fanden sie keine Mehrheit.

Im Februar war die Verwaltung mit einem ersten Entwurf des so genannten grundsicherungsrelevanten Mietspiegels im Ausschuss gescheitert. Ein Arbeitskreis wurde eingerichtet, der in drei Sitzungen keine Einigung in der Sache erreichen und keine Empfehlung geben konnte. Die Verwaltung hatte inzwischen das Erstgutachten überarbeitet, wie Sozialdezernent Jürgen Steinmetz betonte, und zwar auf einer "breiteren Datenbasis". Der zugrunde gelegte Mittelwert sei angehoben und ein "Wohnraumsicherungszuschlag" eingeführt worden. Es seien nur Wohnungen ausgewertet worden, deren Anmietung in den letzten vier Jahren angepasst wurde, damit niedrige Uraltmieten nicht den Gesamtwert drücken. Der neue Mietspiegel hat zur Folge, dass nun 27 Prozent der Hartz-IV-Bezieher in zu teuren Wohnungen leben. Speziell Meerbusch ist betroffen, wo – nach Ansicht der Gutachter – ein besonders niedriges Mietniveau herrscht.

Die Kreisverwaltung geht nicht davon aus, dass nun eine erzwungene Umzugswelle von Sozialmietern bevorsteht. Schließlich werde "jeder Einzelfall geprüft".

(RP)
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