Leverkusen Zwei Schwerbehinderte klagen "leidensgerechte" Arbeitsplätze ein

Leverkusen · Vor dem Arbeitsgericht Solingen/Opladen ging es am Mittwoch in zwei Fällen um Besonderheiten aus dem Schwerbehindertengesetz.

Richterin Sonja Reinecke hatten bei Klagen von schwerbehinderten Arbeitnehmern der Avea und von Babcock Industry & Power zu befinden, ob die Unternehmen die Anforderungen einer sogenannten "leidensgerechten Beschäftigung" missachtet haben.

Im Falle der Avea klagt eine Frau gegen ihre Versetzung nach Leverkusen. Die langen Fahrtstrecken von Lindlar nach Leverkusen seien ihrer Arbeitsfähigkeit abträglich und fördere ihre langen Ausfallzeiten wegen Krankheit. Dies will die Richterin aber medizinisch durch einen Sachverständigen belegt sehen. Auf der anderen Seite soll Avea bis zum nächsten Termin vor dem Arbeitsgericht prüfen, ob die Frau auch in Lindlar oder Engelskirchen auf der Deponie die gleiche Tätigkeit ausüben könnte, wofür sie jetzt in Leverkusen eingesetzt wird. Die Krux in diesem, wie auch in dem weiteren Fall ist aber, dass die Beschäftigten in Kürze ohnehin in passive Arbeitsteilzeit bzw. in Rente gehen.

So auch bei der ebenfalls bereits mehrfach vertagten Entscheidung über einen seit 30 Jahren bei Babcock Beschäftigten. Er will nach 18 Monaten Krankheitszeit an seinen alten Arbeitsplatz als Bauleiter zurückkehren und die Zeit bis zu seinem Rentenantritt zum 1. September diesen Jahres noch vollenden.

Der Schwerbehinderte gehört allerdings zu der Gruppe von Betroffenen, die wegen betrieblicher Gründe im Rahmen eines Sozialplanes gekündigt worden sind. Großbaustellen, wie sie der Kläger betreut habe, gebe es bei Babcock nicht mehr, argumentiert das Unternehmen, das wegen seiner wirtschaftlichen Probleme einen großen Teil seiner Beschäftigten entlassen musste.

Außerdem habe die Werksärztin bei einer Untersuchung des Mannes festgestellt, dass er den Anforderungen an einen Bauleiter nicht mehr gerecht werden könne. Er sei nicht mehr in der Lage, lange Strecken zu den Baustellen zu fahren. Und er könne nicht mehr "auf die Leitern geschickt werden".

Der Rechtsbeistand des Mannes hält dem aber entgegen: "Mein Mandant hat dieselben Beeinträchtigungen auch schon vor seinem Arbeitsunfall gehabt, für den er 18 Monate aussetzen musste. Und Babcock hat ihn auch als Bauleiter 20 Jahre mit diesen Beeinträchtigungen auch als Bauleiter beschäftigt." Dies streitet das Unternehmen aber ab.

"Hausaufgaben" hat Richterin Reinecke nun auch in diesem Verfahren beiden Parteien bis zum nächsten Termin mit auf den Weg gegeben. Der Kläger muss sich erneut untersuchen lassen. Und Babcock muss dem Arbeitsgericht noch weitere Begründungen liefern, weshalb sie den Kläger nicht mehr als Bauleiter oder in weiteren Beschäftigungen anstellen kann.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort