Leverkusen Streit um Hartz IV-Mieten

Leverkusen · Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein fordert, dass Mietzahlungen der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL) für Bedürftige direkt an deren Vermieter gezahlt werden. Die AGL in Leverkusen lehnt dies ab.

LEVERKUSEN/LEICHLINGEN Der Unmut schwelt seit langem. „Aber jetzt ist uns der Kragen geplatzt“, sagte Rolf Kunz. Der Vorsitzende von Haus und Grund ist verärgert über die Haltung von AGL-Chef Reinhard Buchhorn. Der hatte es nach längeren Diskussionen endgültig abgelehnt, dass die AGL Mietzahlungen für Empfänger des Arbeitslosengeldes II direkt an deren Vermieter fließen lässt, wie es Haus und Grund verlangt. Stattdessen erhalten die ALG II-Empfänger das Wohngeld, um es selbst zu verwalten und eigenständig die Miete damit zu bezahlen – was nach der Erfahrung von Haus und Grund keineswegs immer reibungslos klappt. Bei unsicheren Kantonisten, die das Geld zweckentfremdeten und anderweitig ausgäben, drohten die Vermieter bei diesem Verfahren auf Miete und Nebenkosten sitzen zu bleiben, argumentiert Haus und Grund.

Dessen Geschäftsführer Volker Winands berichtete gestern, dass gerade erst wieder drei solcher Problemfälle bei ihm auf dem Schreibtisch gelandet seien. Er wertete Buchhorns Einstellung als „sehr enge Auslegung des Sozialgesetzbuches“. In vielen anderen Städten würde anders verfahren – im Sinne der Vermieter nämlich.

„Kein Entgegenkommen“

Das Fass zum Überlaufen brachte für Kunz und Winands nun aber eine Einladung der Stadt zu einer Veranstaltung, in der es um die Sicherung von preiswertem Wohnraum in Leverkusen für sozial schwächer gestellte Menschen geht. Der Vorwurf von Kunz und Winands: Einerseits zeige die AGL keine Bereitschaft, Haus und Grund bei der Interessensvertretung für dessen Klientel entgegen zu kommen, andererseits solle der Verein aber bei der Lösung des Wohnraumproblems von Bedürftigen helfen.

Dabei will Haus und Grund nicht mitspielen. Im Gegenteil: „Wir sehen uns gezwungen, unsere Mitglieder über die Risiken aufzuklären, die in Leverkusen mit einer Vermietung von Wohnraum an sozial Schwächere verbunden sind“, so Wienands.

Laut Haus und Grund ist es in Leverkusen üblich, dass das Wohngeld erst dann direkt von der AGL an die Vermieter von ALG II-Empfängern gezahlt wird, wenn der Mieter ein bis zwei Mieten schuldig geblieben ist. Manche Vermieter seien aber dringend darauf angewiesen, dass das Geld jeden Monat pünktlich komme. „Zu unserer Klientel gehören viele Leute, die mit der Vermietung von Wohnraum ihr Altenteil finanzieren“, erklärte Kunz. Und Winands fügte an: „Diese Leute sind selbst nicht auf Rosen gebettet, die bekommen dann Probleme.“

Was die Vertreter des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins überhaupt nicht nachvollziehen können: Selbst wenn ein ALG II-Empfänger der Direktzahlung seiner Miete an den Vermieter zustimme, bleibe die AGL bei ihrer Linie.

AGL-Chef Reinhard Buchhorn war gestern für eine Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung nicht zu erreichen.

(RP)
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