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Leverkusen Jobcenter: Kunde wirft mit Stuhl

Leverkusen · Wegen angeblich falscher Abrechnungen geriet ein Kunde im Jobcenter Leverkusen in Rage. Er musste sich am Mittwoch vor Gericht verantworten.

Gebannt verfolgten die Zuschauer in Saal 5 das Geschehen. Die 18 Hauptschüler aus Burscheid verloren während der Gerichtsverhandlung kein Wort. Ihr Politik-Lehrer hatte sie zu dieser Exkursion mitgenommen. Zu Beginn hieß es für alle Anwesenden erst einmal Warten — der 29-jährige Angeklagte verspätete sich um eine halbe Stunde. Der Leverkusener musste sich am Mittwoch wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 29. Juni 2012 im Jobcenter Leverkusen einen Bürostuhl auf seine Sachbearbeiterin geworfen zu haben. Nur durch ein Ausweichmanöver habe diese der Attacke entgehen können. Die Schilderung sei so nicht richtig, erwiderte der Angeklagte. Er habe den Stuhl bewusst nicht in Richtung der Arbeitsvermittlerin geworfen, sondern in die entgegengesetze Ecke des Büros. Der Vorfall habe sich nicht am 29. Juni, sondern zu Monatsbeginn ereignet. "Ich war wegen meiner Abrechnung da. In dem Monat habe ich nur knapp 170 Euro Arbeitslosengeld überwiesen bekommen, das wollte ich klären", ergänzte der Leverkusener. Deswegen habe er seine Beraterin aufgesucht, sei aber unwirsch abgewiegelt worden. "Ich habe seit vergangenen Juni einen Anwalt, da ich massiv bei der Arbeitssuche behindert werden", schimpfte er. Laut des 29-Jährigen sei die Sachbearbeiterin unverschämt geworden und habe ihn mit den Worten "Ich will deine Visage hier nicht sehen" beleidigt. "Die Situation hat sich hochgeschaukelt, ich war stinkwütend", betonte er. Eigentlich sei er ein sehr sozialer Mensch und nicht aufbrausend, bekräftigte der junge Mann, der ohne Anwalt erschienen war.

Die Jobcenter-Mitarbeiterin schilderte den Tathergang anders. Ihr Büro sei extrem klein und schmal, sie habe dem Stuhl nur nach hinten ausweichen können. Der Angeklagte sei an dem Tag ohne Termin in ihr Büro gekommen und habe sofort angefangen, laut auf sie einzureden. Dann sei alles ganz schnell gegangen — der Abdruck des Stuhls sei immer noch an der Wand zu erkennen. "Meine Kollegin hat den Alarm ausgelöst", berichtete die 25-Jährige. Beleidigt habe sie den Angeklagten nicht, im Gegenteil, sie habe versucht, ihn zu beruhigen.

Da der 29-Jährige keine Vorstrafen hat und sich während der Verhandlung für den Vorfall entschuldigte, verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 240 Euro. Bei der Verhandlung wurden unweigerlich Erinnerungen an einen Fall von September 2012 wach: Im Neusser Jobcenter endete ein Zwischenfall für eine Mitarbeiterin tödlich. Der Täter stach die 32-jährige Mutter mit zwei Messern nieder.

(RP/ac)
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