Leverkusen Agfa zahlt an zwei Kläger

Leverkusen · Agfa-Gevaert bleibt hart. Obwohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 20. März zwei ehemaligen Mitarbeiter der AgfaPhoto GmbH den Klagen gegen Agfa-Gevaert auf Zahlung von Schadensersatz bzw. Abfindung Recht gegeben hat. In einer Stellungnahme des Unternehmens schreibt ein Sprecher des Konzerns: "Agfa-Gevaert begrüßt die Aussagen des Gerichts als einen Beitrag zur Klärung bisher ungeklärter Rechtsfragen."

Dann aber heißt es weiter: "Agfa-Gevaert ist weiterhin der Ansicht, die betroffene Belegschaft beim Betriebsübergang vollständig und korrekt informiert und alle gesetzlich vorgesehenen Konsultationsverfahren vor dem Hintergrund einer bisher rechtlich unsicheren Lage korrekt durchgeführt zu haben." Das Gericht sieht dies teilweise anders.

Agfa-Gevaert gestern: Das Unternehmen habe für den Fall gerechtfertigter Ansprüche ehemaliger Mitarbeiter ausreichend Finanz-Rückstellungen gebildet (die Höhe wollte Agfa gestern "nicht aktiv kommunizieren"). Fakt ist: Die beiden erfolgreichen Kläger bauen nach eigenen Angaben auf die Auszahlung von mehreren hunderttausend Euro durch Agfa-Gevaert. Den grundsätzlichen Zahlungswillen bestätigte Agfa-Sprecher Roland Leithäuser gestern auf RP-Nachfrage (— die Höhe der Summen nicht).

Auf Agfa kommen im Sommer weitere Verhandlungen zu. Das BAG hat für den 24. Juli zehn weitere Fälle zur Verhandlung vorgesehen. In ihrer Haltung bestätigt sieht sich Agfa-Gaevert durch den dritten Fall, der am 20. März verhandelt wurde.

Die Klage eines ehemaligen AgfaPhoto-Mitarbeiters auf Zahlung einer Abfindung wurde abgewiesen. "Agfa-Gevaert sieht sich durch die Entscheidung dieses dritten Falles darin bestätigt, dass außerhalb der begrenzten Zahl von Widerspruchsfällen weitere Schadensersatzansprüche nicht bestehen", schreibt die Firma.

Als Ende 2004 der Geschäftsbereich "Consumer Imaging" an AgfaPhoto verkauft wurde, sei Agfa-Gevaert überzeugt gewesen, das sei für die Mitarbeiter die beste Lösung. Nach der Insolvenz der AgfaPhoto GmbH hätte sich Agfa-Gevaert bemüht, die "sozialen Nachteile" der Mitarbeiter zu mildern, etwa in einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft. "Zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs war eine spätere Insolvenz der AgfaPhoto GmbH keinesfalls absehbar. Für die sozialen Konsequenzen aus der Insolvenz ist Agfa-Gevaert grundsätzlich nicht verantwortlich."

(RP)
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