Leverkusen 90 Prozent: Streit mit der Stadt um Anwohnerbeiträge

Leverkusen · Die Straße Am Scherfenbrand vom Freudenthaler Weg bis zum Ende der Wohnhäuser wird zurzeit fertig gebaut - oder doch nur saniert? Darüber streiten zur Zeit Anwohner mit der Stadt Leverkusen.

Laut Stadt wird die Straße erstmalig endgültig hergestellt, so dass hier Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch erhoben werden dürfen. Heißt übersetzt: Die Anwohner müssen 90 Prozent des beitragsfähigen Aufwands zahlen.

Den betroffenen Anliegern sei Mitte vergangenen Jahres angeboten worden, den voraussichtlichen Beitrag abzulösen, teilte die Stadt gestern auf Anfrage mit. Dieses Angebot sei von einigen Anliegern angenommen worden. "Alle übrigen werden nach Beendigung der Maßnahme und Vorlage aller Rechnungen mittels Bescheid zur Zahlung des Erschließungsbeitrags herangezogen", heißt es weiter.

Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) fallen an, wenn Straßen erstmalig endgültig hergestellt werden. Straßenbaubeiträge nach dem Kommunal-Abgabengesetz NRW (KAG) fallen dagegen an, wenn Straßen nur erneuert werden.

Und das kommt in der Regel deutlich günstiger für die Anlieger. Anwohner der Straße Am Scherfenbrand haben errechnet, dass sie "nur" noch 30 Prozent der Kosten für die Fahrbahn beziehungsweise 60 Prozent für den Gehweg zahlen. Sie sind überzeugt, nachweisen zu können, dass diese Straße schon seit Jahrzehnten bestand und deshalb nicht erstmalig ausgebaut wird. Ein Teil von ihnen erwägt sogar, die Stadt zu verklagen, wenn die Bescheide versandt werden, wie gestern zu erfahren war. Die Stadt bestätigte gestern noch einmal ihre Auffassung.

Die Entscheidung wird vermutlich tatsächlich vor Gericht fallen.

(RP)
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